Das Regierungspräsidium Kassel informiert: Magnetfischen nur mit „Angelschein“

Kassel(pm). Angesichts aktueller Medienberichte weist das Regierungspräsidium (RP) Kassel darauf hin, dass das sogenannte „Magnetangeln“ nach metallischen Gegenständen in Gewässern einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Durch die offizielle Prüfung werden im Vorfeld Gefahren sowohl für die Gewässerfauna als auch für die Anglerinnen und Angler ausgeschlossen, so die Obere Wasserbehörde beim RP Kassel. Das Magnetangeln erfreut sich aktuell einer wachsenden Beliebtheit als Freizeitaktivität. Dabei handelt es sich um die Suche nach ferromagnetischen Gegenständen in Gewässern: Ein Magnet wird an einer Schnur oder einem Seil befestigt und durch das Wasser gezogen. Nägel, Elektroschrott oder auch ganze Fahrräder kommen so wieder zum Vorschein. Teilweise wird auch versucht, sehr große Gegenstände wie Tresore oder Geldautomaten aus dem See- oder Flussbett an Land zu hieven. Dafür wird ein sehr starker Magnet mit hoher Tragkraft benötigt. Ein Seil reicht hier meist nicht mehr aus, sodass das „Fischen“ der Gegenstände aus dem Gewässer auch mittels Kranwagen oder anderen Maschinen erfolgt.

Die rechtliche Situation ist in Deutschland nicht einfach. Wie in vielen anderen Bundesländern auch fällt in Hessen das Magnetangeln nicht unter den zulassungsfreien Gemeingebrauch. Vielmehr bedarf es zur Ausübung des Hobbys regelmäßig einer wasserrechtlichen Erlaubnis, für die in NordOstHessen die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Kassel zuständig ist. Um sich mit einer Angelschnur und einem Magneten an ein Gewässer zu stellen, muss vorab also ein Verfahren durchgeführt werden, in dem über die Zulassungsfähigkeit des Vorhabens entschieden wird. Neben wasserwirtschaftlichen Aspekten sind auch naturschutz-, abfall-, fischerei- oder auch denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.

Das Magnetfischen ist nämlich nicht nur geeignet, Gewässer von Unrat zu befreien, sondern auch dazu, Kulturdenkmäler zu gefährden, dem biologischen Gleichgewicht im Gewässer, insbesondere zu Laichzeiten, zu schaden, oder auch Eigentumsrechte an Gewässergrundstücken zu verletzen. Darüber hinaus können auch gefährliche Gegenstände, wie Waffen oder Weltkriegsmunition geborgen werden. Um diesen Gefahren vorzubeugen, ist es notwendig, mögliche Risiken vorab durch die zuständigen Behörden abzuprüfen und für einen konkreten Standort auszuschließen. Dass der örtliche Angelverein oder der/die GewässereigentümerIn das „Okay“ gibt, reicht dafür nicht aus.

Das Regierungspräsidium Kassel appelliert deshalb an motivierte MagnetanglerInnen, sich vorab an die Behörden zu wenden, um diesem Hobbysport nachgehen zu können ohne eine ordnungsbehördliche Ahndung zu riskieren. Nur so können sämtliche Belange berücksichtigt und das Magnetangeln guten Gewissens betrieben werden. Eine Erlaubnis kann für eine bestimmte Gewässerstrecke für mehrere Jahre gegen eine Gebühr erteilt werden. Kontakt: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/wasser-bodenschutz/hochwasserschutz .

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