Mehr pflegebedürftige Menschen in Waldeck-Frankenberg

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen wird von Angehörigen betreut
Wiesbaden/Waldeck-Frankenberg(pm). Ende 2019 haben 10.447 Menschen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Das waren 1.712 (19,6 Prozent) mehr als im Jahr 2017, berichtet die IKK classic anhand aktueller Daten des Hessischen Statistischen Landesamtes. „Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung tragen dazu bei, dass die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren ansteigt. Dank gesetzlicher Maßnahmen können zudem mehr Menschen Leistungen in Anspruch nehmen“, sagt Stefan Hartung, mobiler Pflegeberater der IKK classic.


Im Jahr 2019 wurden im Kreis 2.361 pflegebedürftige Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und 2.316 von ambulanten Pflegediensten zu Hause betreut. 464 Menschen hatten Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat.
„Stark zugenommen hat auch die Anzahl der Pflegegeldempfänger, die ausschließlich von Angehörigen betreut werden. Sie ist im Landkreis Waldeck-Frankenberg zwischen Dezember 2017 und Dezember 2019 um 17,7 Prozent auf rund 5.300 gestiegen“, sagt Hartung. In den Erstgesprächen mit Hilfsbedürftigen und deren Angehörigen zeigt sich laut Hartung, dass das Thema Pflege für viele „Neuland“ ist. „Solange alles in Ordnung ist, ist Pflege für viele ein Tabuthema. Auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein ist schließlich kein schöner Gedanke.“


Wenn er die Versicherten zu Hause besuche, warteten meist ältere Menschen auf ihn. Hinter den Türen treffe er aber auch auf junge Frauen oder Männer, deren Leben durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit von heute auf morgen auf den Kopf gestellt worden sei. Manchmal öffneten auch die Eltern von betroffenen Kindern die Tür. „Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters“, betont Hartung. Daher sei es auch sinnvoll, sich mit dem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen. „Eine Patientenverfügung regelt beispielsweise, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung man wünscht oder ablehnt, wenn bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann“, so der Pflegeberater. Eine solche Erklärung schütze auch Angehörige vor schweren Fragen und Entscheidungen, deshalb sollten diese bereits bei der Erstellung der Patientenverfügung mit einbezogen werden.


Wer eine Beratung benötigt, nach einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim sucht, kann sich an die Pflegekasse seiner Krankenversicherung wenden. Weitere Informationen und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind unter http://www.ikk-classic.de/pflege zu finden.

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