Musikschulgesetz der SPD soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen

Wiesbaden/Waldeck-Frankenberg(pm). Hessen hat kein Gesetz, dass die Anerkennung und Förderung der Musikschulen regelt. Die Förderung erfolgt bisher ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie. „Mit großer Mehrheit wurde 2018 die Förderung der Kultur als Staatsziel in der hessischen Verfassung verankert. An der strukturellen Unterfinanzierung der Musikschulen hat dies bisher nichts geändert. Die Konsequenz sind steigende Gebühren für Eltern und zum Teil prekäre Arbeitsbedingungen für Beschäftigte.

Beides wollen wir ändern. Ziel des SPD-Gesetzentwurfs (Drucksache 20/4221, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/04221.pdf ) sei es, den Kostenanteil des Landes an den Gesamtkosten nicht nur abzusichern, sondern auch schrittweise so zu erhöhen, dass sich das Land zu einem Drittel der Gesamtkosten der Musikschulen beteiligt. „Somit sollen einerseits die Musikschulgebühren für Eltern gesenkt und damit Chancengleichheit erhöht werden. Gleichzeitig ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs, eine tarifliche Bezahlung von Musikschullehrkräften zu gewährleisten und für bessere Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen“, erklärt die Sprecherin für Wissenschaft und Kunst Daniela Sommer.

Die Gebührenschraube vieler Musikschulen habe aus der Not heraus in den letzten Jahren nur eine Richtung gekannt, nämlich nach oben. Das müsse sich dringend ändern. „Kulturelle Bildung darf nicht nur etwas für Besserverdienende sein. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein breites Musikschulangebot zu sozialverträglichen Preisen sichern und die Förderung endlich so regeln, dass die öffentlichen Musikschulen zu angemessenen Lern- und Arbeitsbedingungen in ihrem Bestand gesichert werden“, so Sommer. „Aus Gesprächen mit den Musikschulen und dem Musikschulkreisverband aus Waldeck-Frankenberg weiß ich, dass der finanzielle Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ausgereizt ist und die Zuschüsse, die die Musikschulen vom Land und den Kommunen erhalten, seit langem nicht mehr ausreichen“, so die heimische Abgeordnete. Der Eigenleistungsanteil der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler sei in Hessen im Bundesländervergleich mit 61 % besonders hoch, in Waldeck Frankenberg liegt der Anteil sogar bei 77 % (2018), erläutert Sommer nach den Gesprächen mit den Akteuren vor Ort.

Das Land müsse jetzt endlich schrittweise seinen Anteil an der Gesamtfinanzierung steigern, vor allem auch um den Musikschulen eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen. Nur ein Drittel der Lehrkräfte an Musikschulen sei fest angestellt, allerdings überwiegend in Teilzeit. Zweidrittel arbeiteten auf Honorarbasis. „Um die Abwanderung in andere Bundesländer zu stoppen und den Lehrkräften bessere Perspektiven zu bieten, brauchen wir angemessen entlohnte Arbeitsverhältnisse. Die tarifliche Bezahlung können viele Musikschulen aus den Elternbeiträgen und dem aktuellen Landesanteil von 4 Prozent an der Gesamtfinanzierung nicht realisieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Zudem befürworte die heimische Abgeordnete die Forderung, dass die Musikschulen in der Pandemie unterstützt werden müssen und eine Notfallhilfe erforderlich ist: Für den Musikschulkreisverband in Waldeck-Frankenberg sind in diesem Jahr durch die Unterrichtsausfälle wegen der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle gegenüber dem letzten Jahr in Höhe von über 170.000 € entstanden, die nur teilweise durch eine Ausgabensperre kompensiert werden können. Derzeit ist Einzelunterrichte unter den vorgegebenen Abstands- und Hygiene-Bedingungen teilweise möglich, doch fallen alle Früherziehungs- und Grundausbildungs-Angebote weiterhin aus, die für die Nachwuchsarbeit in der musikalischen Bildung eine ganz wichtige Bedeutung haben. Es zeigt sich, dass in Hessen die musikalische Ausbildung bislang nicht auf der gleichen Bedeutungsstufe angesiedelt ist wie Schule und Erwachsenenbildung. Mit dem Musikschulgesetzt will die SPD den Musikschulen mehr Bedeutung und mehr finanzielle Sicherheit geben.

Hintergrund:
In Hessen gibt es 34 private und 68 öffentliche Musikschulen, 55 davon sind als eingetragene Vereine organisiert. An den öffentlichen Musikschulen unterrichten rund 3.000 Lehrkräfte 114.000 Schülerinnen und Schüler.
Mit 3.852 Schülerbelegungen (2018) und knapp 100 Lehrkräften ist der Musikschulkreisverband Waldeck-Frankenberg die viertgrößte Musikschule in Hessen und gehört im Landkreis zu den größten Bildungseinrichtungen überhaupt. Im Jahr 2018 wirkten ca. 2.500 Schüler/innen der Musikschulen in 133 Veranstaltungen mit ca. 23.200 Besuchern mit.

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