Weiterhin kein Schulsport in geschlossenen Räumen

Waldeck-Frankenberg(pm). Zum Schutz der Menschen in Waldeck-Frankenberg vor einer Ansteckung mit den Coronavirus darf bis mindestens zum 4. Dezember weiterhin kein Schulsport in geschlossenen Räumen
stattfinden. Bereits Ende Oktober hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg diesbezüglich eine entsprechende Verfügung erlassen, diese bereits im November und nun nochmals verlängert.


Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass sich das Infektionsgeschehen in Waldeck-Frankenberg zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nachhaltig verbessert hat. Weiterhin steigen die nachgewiesenen Coronavirus-Fälle im Landkreis stetig an. Für den Schulsport gilt also weiterhin: Es darf kein praktischer Sportunterricht in geschlossenen Räumen, Hallen oder
Schwimmbädern stattfinden. Im Freien ist – auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt –, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu jeder Zeit eingehalten werden kann.


Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Das Verbot gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, welche Sport als Leistungskurs, in der elften Klasse als Leistungsvorkurs oder als Grundkurs belegen und beabsichtigen, Sport als Prüfungsfach im Abitur anzumelden. In diesen Fällen ist der Sportunterricht auch in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen
gestattet. „Wir haben uns zu diesem Schritt entschieden, da wir auf der einen Seite das Infektionsgeschehen bestmöglich eindämmen möchten, aber auch den Schülerinnen und Schülern keine Steine in den Weg legen möchten, falls der Sportunterricht prüfungs- bzw. abschlussrelevant sein sollte“, begründet der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese die Ausnahme. In allen anderen Fällen müsse der Sportunterricht in
geschlossenen Räumen leider erst einmal weiterhin ausfallen.


Ziel ist es, Infektionszahlen mit dem Coronavirus in Waldeck-Frankenberg signifikant zu verringern und sie dann auf einem niedrigeren Niveau zu stabilisieren – zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere auch, um Behandlungskapazitäten in medizinischen Einrichtungen und Versorgungsstrukturen aufrechterhalten zu können. Anfang Dezember soll die Lage neu bewertet und dann entschieden werden, ob eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Menschen im Landkreis notwendig sein wird.

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