Klage gegen Hessen wegen angeblichem Holzkartell

Umweltministerin Priska Hinz kündigt an gegen die Klage des amerikanischen Prozessfinanzierers vorzugehen

Wiesbaden(pm). Wegen angeblich kartellrechtswidriger Rundholzverkäufe ist dem Hessischen Umweltministerium eine Klage über mehr als 49 Millionen Euro zugegangen. Dem Land wird vorgeworfen, gemeinsam mit kommunalen und privaten Waldbesitzern über Jahrzehnte ein „Rundholzsyndikat“ unterhalten zu haben. „Der Klimawandel und die jüngsten katastrophalen Auswirkungen auf das Waldökosystem erfordern, dass Hessen-Forst, kommunale und private Waldbesitzer gemeinsam handeln und sich voll auf diese große Herausforderung konzentrieren. Das Betrachten des Waldes durch die Dollarbrille ist deshalb nicht angemessen und verschlingt Zeit und Geld, die wir für den Schutz des Waldes brauchen. Dafür habe ich kein Verständnis und wir werden uns entschieden gegen diese Klage wehren“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Geklagt wird durch die eigens gegründete “ASG 4 – Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Hessen GmbH“. Sie hat die Forderungen von insgesamt 21 Sägewerken aufgekauft, um gebündelt klagen zu können. Im Erfolgsfall verspricht sie die zugesprochenen Klagesummen an die Sägewerke auszuschütten – abzüglich eines beträchtlichen Eigenanteils. Hinter der Klägerin steht das international operierende Unternehmen „Burford Capital“, welches sich selbst als „weltweit größten Prozessfinanzierer“ beschreibt. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, kostspielige Prozesse zu unterstützen und sich aus Teilen der Klagesumme zu finanzieren. Ähnliche Klagen sind auch in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingegangen.

Die Klägerin behauptet, dass die Sägewerke im Zeitraum von 2009 bis etwa Mitte des Jahres 2019 deutlich überhöhte Holzpreise an Hessen-Forst zahlen mussten. Ihr Kernargument ist, dass die Sägewerke durch die angeblich dominante Stellung von Hessen-Forst auf dem Rundholzmarkt keine Möglichkeit gehabt hätten, räumlich auszuweichen und bei anderen Rundholzanbietern einzukaufen. Doch der Großteil der klagenden Sägewerke befindet sich nicht in Hessen. „Es ist schwer zu verstehen, wie eine Gruppe von Sägewerken mit mehrheitlichen Unternehmenssitz außerhalb Hessens nun das Land Hessen verklagt. Sie haben alle Möglichkeiten, außerhalb von Hessen Rundholz einzukaufen. Zudem ist bei einem Einkaufsradius eines Sägewerks von 100 km die einkaufsrelevante Fläche deutlich größer als unser Bundesland. Hessen ist nicht die sibirische Tundra, sondern stellt nur einen kleinen Teil des Einkaufsmarktes für große Sägewerke dar,“ erklärte Hinz.

Holzverkauf in Hessen

Die staatliche Forstverwaltung hat jahrzehntelang insbesondere kleine kommunale und private Waldbesitzer ohne das Knowhow und vorhandene Vertriebsstrukturen beim Holzverkauf unterstützt. Die besitzartenübergreifende Holzvermarktung wurde jedoch in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Verfahren durch das Bundeskartellamt im Jahr 2015 bemängelt. Nach einer Rechtsbeschwerde durch das Land Baden-Württemberg kippte der Bundesgerichtshof die Entscheidungen des Bundeskartellamtes aus verfahrensrechtlichen Gründen. „Die gemeinsame Vermarktung des Holzes hat kommunale und private Waldbesitzer jahrelang entlastet, trotzdem haben wir vorsorglich die Kritik des Bundeskartellamtes berücksichtigt und haben in Hessen die Vielfalt der Anbieter von Rundholz gestärkt“, erklärte Ministerin Hinz. Deshalb hat sich Hessen-Forst aus der Holzvermarktung im Privat- und Kommunalwald zurückgezogen und das Land fördert die Gründung von Holzverkaufsorganisationen, die die Vermarktung des Rundholzes für kommunale und private Waldbesitzer übernehmen. Bei kommunalen und privaten Waldbesitzern unter 100 Hektar Waldfläche sowie Gemeinschaftswälder unabhängig von der Flächengröße übernimmt Hessen-Forst die Holzverkaufsvermittlung weiterhin.

„Die wichtige Zusammenarbeit zwischen Hessen-Forst und den kommunalen und privaten Waldbesitzern bleibt trotzdem erhalten. Denn neben der Vermarktung des Holzes unterstützte Hessen-Forst ebenfalls bei der Betreuung der Wälder. Die Betreuung des Waldes wird wie bisher von Hessen-Forst angeboten. Hier können Kommunen und private Waldbesitzer auch zukünftig auf das Knowhow zurückgreifen, das es braucht, um die wichtigen Funktionen des Waldes sicherzustellen: Der Wald ist Lebensraum für Tiere, Erholungsraum für Menschen, er dient dem Klimaschutz und produziert die nachhaltige Ressource Holz,“ ergänzte die Ministerin.

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