Gebietskonferenz im Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Scheid bei Volkmarsen“

Volkmarsen(pm). Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, die für die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der europäischen Schutzgüter zuständig ist, hat zu einer Gebietskonferenz im FFH-Gebiet Scheid bei Volkmarsen eingeladen.


Am 31.08.2020 fand im Rahmen der Gebietskonferenz für den „Scheid bei Volkmarsen“ die Überprüfung der Schutzziele des sowohl nach nationalem, als auch nach europäischem Recht geschützten Kalk-Trockenrasengebietes statt. Mit der Grunddatenerfassung in 2003 hat das Fachbüro AVENA die nach europäischem Recht geschützten Lebensraumtypen und Arten ermittelt. Im FFH-Gebiet „Scheid bei Volkmarsen“ sind die Lebensraumtypen Kalk-Trockenrasen und Kalk-Trockenrasen mit Wachholder besonders geschützt. Die Daten aus 2003 wurden den Ergebnissen der hessischen Lebensraum- und Biotoptypenkartierung (HLBK) aus dem Jahr 2019 gegenübergestellt.

Das Regierungspräsidium Kassel hatte zunächst zu einer kurzen Präsentation und einem fachlichen Austausch in den Clubraum der Nordhessenhalle in Volkmarsen eingeladen. Anwesend waren Bürgermeister Hartmut Linnekugel, Bernd Pfeiffer von der Stadt Volkmarsen, der Schäfer Volker Kanne, Hakola Dippel als Vertreter des für die Bewirtschaftung zuständigen Forstamtes Diemelstadt und der Botaniker Andreas Fuchs, der die HLBK-Kartierung in 2019 durchgeführt hatte. Die Bilanz aus dem Vergleich 2003 und 2019 ist positiv. Die Kalk-Trockenrasen haben sich in ihrer Flächenausdehnung nicht verkleinert, sondern verschoben. Dies ist insbesondere den steilen Hanglagen und der dadurch erschwerten Beweidung und Entbuschung geschuldet.
Im Anschluss fand ein 2-stündiger Begang im Gebiet statt, der in dieser Jahreszeit von Enzianen und Schlingnattern handelte und nicht wie in diesem Gebiet im Frühsommer üblich von orchideen- und blütenreichen Magerrasen die von Schafen beweidet werden. Die im Frühsommer blühenden Raritäten des Gebiets sind Fliegen-Ragwurz, Bienen-Ragwurz, dreizähniges Knabenkraut und Nadelröschen.

Als kleines Highlight wurde der in 2019 erstmals wieder bestellte Kalkscherbenacker besucht. Hier können jetzt wieder die sehr selten gewordenen Ackerwildkrautfluren mit einjährigem Ziest, Sommer-Adonisröschen und Acker-Rittersporn bewundert werden. Foto: RP Kassel

Aber auch der Spätsommer hat seinen Charme mit dem blau blühenden Fransenenzian und dem violett blühenden deutschen Enzian, so wie vielen Schmetterlingen, wie dem silberblauen Bläuling. Während der Exkursion wurden konkrete Flächen festgelegt, die in den nächsten Jahren wieder in die Beweidungsfläche aufgenommen werden sollen, um die seltenen Trockenrasen mit dem submediterranen Charakter weiter zu vermehren.
Als kleines Highlight wurde der in 2019 erstmals wieder bestellte Kalkscherbenacker besucht. Hier können jetzt wieder die sehr selten gewordenen Ackerwildkrautfluren mit einjährigem Ziest, Sommer-Adonisröschen und Acker-Rittersporn bewundert werden.

Hintergrund: Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel führt im Abstand von 12 Jahren sogenannte Gebietskonferenzen in den FFH-Gebieten durch. Dies dient der Überprüfung der Erhaltungszustände der geschützten Lebensräume und Arten unter Beteiligung aller Akteure im Gebiet. Die Obere Naturschutzbehörde ist nach § 15 Abs. 1 HAGBNatSchG für die Ermittlung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände der Gebiete, wie auch für die Überwachung zuständig. Als FFH-Gebiet werden Flächen bezeichnet, die aufgrund der FFH-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG) mit Verordnung von 2008 in Hessen gesichert wurden. Der Grund für die Unterschutzstellung der Gebiete liegt in den dort vorkommenden und in der FFH-Richtlinie genannten wertvollen Lebensraumtypen (Anhang I der Richtlinie) und Arten (Anhang II der Richtlinie).

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.