BAG und Verkehrsdienst der Polizei kontrollieren Holztransporter

Sieben Beanstandungen, davon vier Verstöße gegen Kabotagevorschriften

Korbach(ots). Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Regionale
Verkehrsdienst Waldeck-Frankenberg (RVD) haben am 28. Mai 2020
im Raum Frankenberg Holztransporter kontrolliert. Schwerpunkt war die Einhaltung der Kabotagevorschriften. Es besteht der Verdacht, dass gegen diese Vorschriften immer wieder verstoßen wird.

Der Begriff Kabotage bezieht sich auf die Erbringung von
Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches
Transportunternehmen. Nach einer grenzüberschreitenden beladenen Einfahrt, zum Beispiel nach Deutschland, sind drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen in Deutschland erlaubt. Die erste Kabotagebeförderung darf erst nach vollständiger Entladung des Fahrzeugs erfolgen.

Bei den Kontrollen am Donnerstag im Raum Frankenberg überprüften BAG und RVD insgesamt 28 Langholzfahrzeuge. Bei sieben Fahrzeugen gab es Beanstandungen. Drei polnische und ein litauischer LKW verstießen gegen die Kabotagevorschriften. Gegen die vier gebietsfremden Beförderer ordneten die Kontrolleure Sicherheitsleistungen im Höhe von fast 9.000 Euro an.

Ein deutscher Fuhrunternehmer verstieß gegen das Fahrpersonalgesetz. Zwei Fahrer hatten ihren LKW überladen, sie wurden gebührenpflichtig verwarnt. Da die Kabotagevorschriften offensichtlich nicht eingehalten werden, kündigen BAG und RVD für die Zukunft weitere Kontrollen an.

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