Tourismus in Waldeck-Frankenberg durch Coronavirus-Pandemie stark betroffen

Korbach(pm). Der Tourismus stellt für Waldeck-Frankenberg einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Nach einer Studie aus dem Jahr 2018 erwirtschaftet er im Landkreis einen Bruttoumsatz in Höhe von rund 700 Millionen Euro – und leistet damit einen Beitrag in Höhe von 9,6 % zum Primäreinkommen im Landkreis. Rein rechnerisch werden damit 15.230 Vollarbeitsplätze gesichert. Von der Coronavirus-Pandemie ist er stark betroffen. Landrat und Erster Kreis-beigeordneter wenden sich daher in einem Brief an Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Der Tourismus stellt eine klassische Querschnittsbranche dar: Von ihm profitieren nicht nur Gastgewerbe, sondern auch Einzelhandel, Dienstleister, Zulieferer, Handwerksbetriebe, regionale Produzenten – und nicht zuletzt auch Kommunen durch Steuereinnahmen.

Allein aus Mehrwert- und Einkommenssteuer im Bereich Tourismus resultieren rund 65 Mio. Euro. Dazu kommen Einnahmen durch Gewerbe-, Grund- und Zweitwohnungssteuer* sowie Kurtaxe. Von der Corona-Krise sind Tourismus und Freizeitwirtschaft besonders betroffen, da die Betriebe Einnahmeausfälle meist nicht langfristig überbrücken und später auch nicht mehr aufholen können. Die Folge ist häufig die drohende Insolvenz – gerade bei kleinen Betrieben. Das hat direkte Auswirkungen auf die Arbeits- und Ausbildungsplätze in ländlichen Räumen. Arbeitsplätze drohen, verloren zu gehen.

Landrat Dr. Kubat und Erster Kreisbeigeordnete Karl- Friedrich Frese haben in einem Brief an den Hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier deutlich gemacht, wie dramatisch die Situation in Waldeck-Frankenberg ist. “In vielen Gesprächen mit Vertretern der Tourismusbranche – vom Betriebsinhaber im Beherbergungsbereich, Gastronom, Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbandes über Reisebüroinhaber, Betreiber von Campingplätzen
oder Freizeitbetrieben bis hin zu den Tourist-Informationen der Kommunen und vielen Bürgermeistern – ist deutlich geworden, dass viele Betriebe mit dem Rücken zur Wand stehen“, so Kubat und Frese. Der Landkreis stehe voll und ganz hinter den Vorschlägen des Hessischen Tourismusverbandes „Zukunftspapier für die Bewältigung der Corona-Krise im Tourismus in Hessen“ und hinter dem Strategiepapier für das Wiederhochfahren des Tourismus der hessischen Task Force Lenkungsausschuss Corona und Tourismus. Im Brief an den Ministerpräsidenten wurde dies nochmals signalisiert. Darin wurden auch notwendige Maßnahmen für den Tourismus aufgezeigt, ohne deren Umsetzung im ländlichen Raum ein entscheidender Faktor zur Sicherung der Lebensqualität für Einheimische und Gäste stark geschwächt würde oder nahezu wegfallen dürfte.

Sowohl für den Landrat als auch für den Ersten Kreisbeigeordneten stellt die fehlende Perspektive für die Tourismus-Wirtschaft momentan das größte Problem dar. Die Betriebe und Mitarbeiter befinden sich in einer schwierigen Situation, da sie nicht wissen wann und vor allem wie es weitergeht. Hier müsse eine Perspektive geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei der Hinweis auf die zu erwartenden Anlaufschwierigkeiten des Gastgewerbes und der Freizeitwirtschaft. Um diese abzumildern, sind verstärkte Vermarktungs-Aktivitäten erforderlich, sobald der Tourismus wieder angelaufen ist.

Aufgrund der fehlenden Einnahmen haben die Betriebe – und voraussichtlich auch die Kommunen – nicht die erforderlichen Finanzmittel, um eine verstärkte Marktbearbeitung im notwendigen Umfang zu finanzieren. Hier sollte die Landesregierung beispielsweise durch entsprechende Programme auf der Ebene des Regionalmanagements beziehungsweise der Destinations-Organisationen helfen. Sowohl Dr. Kubat als auch Frese betonen, „dass wir alle bisher getroffenen Schutzmaß-nahmen im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie nachvollziehen können und auch für uns der Schutz und die Gesundheit der Bevölkerung an erster Stelle steht. Wir stehen hinter den bisher vom Bund und den Ländern getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit.“ Dennoch sei es jetzt an der Zeit, zu prüfen, wann im Tourismus- und Freizeitbereich was wieder möglich sei.

*Zweitwohnung Nutzung untersagt und Zweitwohnung Nutzungsuntersagung verlängert

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