Uneingeschränktes Weisungsrecht für Hessisches Verbraucherschutzministerium diskutiert

Anhörung im Umweltausschuss des Hessischen Landtags

Wiesbaden(pm). Heute hat im Rahmen des Umweltausschusses die Anhörung zum Gesetzentwurf zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung stattgefunden. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll ein uneingeschränktes Weisungsrecht für das Verbraucherschutzministerium bei der Lebensmittelüberwachung festgeschrieben werden. „Mit der Anhörung sind wir einen entscheidenden Schritt weiter, was die Umsetzung erster Konsequenzen aus dem Fall Wilke anbelangt“, erklärt Verbraucherschutzministerin Hinz im Anschluss an die Anhörung. Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf in der zweiten Dezemberwoche im Plenum des Hessischen Landtags beraten. Der Ausschuss hat dem Landtag empfohlen, das Gesetz zu beschließen.

Bisher sind Weisungen „nur ausnahmsweise bei drohender Krisengefahr und in Fällen von kreisübergreifender oder besonderer Bedeutung“ (§ 2, Abs. 2) möglich. „Das bislang eingeschränkte Weisungsrecht kann zu Auslegungsschwierigkeiten und rechtlicher Unsicherheit führen, die eine notwendige Weisung verzögern könnten – gerade dann, wenn schnelles Handeln erforderlich ist“, ergänzt Hinz. „Mit der Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass das Verbraucherschutzministerium selbst Kontrollen bei einem Lebensmittelbetrieb anordnen kann, wenn dieser negativ auffällt oder Unklarheiten vor Ort geklärt werden müssen. In anderen Bundesländer wurden mit einem uneingeschränkten Weisungsrecht gute Erfahrungen gemacht. Zusammen mit zusätzlichen Berichtspflichten und der Stärkung der Task-Force ist das ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz in Hessen.“

Im Anschluss an die Anhörung erfolgte die Beantwortung von Berichtsanträgen der Abgeordneten. Die Personalausstattung wurde beispielsweise thematisiert. Das Verbraucherschutzministerium bestätigte, dass die acht zusätzlichen Stellen auf Ebene der Regierungspräsidien und der Task-Force Lebensmittelsicherheit in den neuen Stellenplan aufgenommen werden, soweit der Haushaltantrag der Koalition eine Mehrheit im Parlament findet. Das gilt auch für die drei zusätzlichen Stellen für das Verbraucherschutzministerium. Durch diese personelle Stärkung der Fachaufsicht und der Task-Force Lebensmittelsicherheit sollen die kommunalen Kontrollbehörden im Falle lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche bei der Aufklärung vor Ort unterstützt werden. Ansonsten liegt die personelle, räumliche und fachliche Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsämter in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit 21 Personen liegt der Landkreis Waldeck-Frankenberg, vor dem Hintergrund der Zahl der zu kontrollierenden Betrieben im oberen Durchschnitt der hessischen Veterinärämter.

In den nächsten Schritten wird es um die zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen gehen: Einführung zusätzlicher, unangemeldeter Kontrollen, Schärfung der Berichtspflichten, weitere Aus- und Fortbildung von Personal sowie die Unterstützung der Kreise bei der konsequenten Nachverfolgung behördlich angeordneter Maßnahmen.

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