Veränderungen nur in Kassel und KasselPlus-Gebiet
Kassel(pm). In vielen Bereichen des ländlichen Raums in Nordhessen wird es zu Beginn des nächsten Jahres keine Preiserhöhung geben. Nur dort wo das Angebot in der Regel besonders gut, eng getaktet und umfangreich ist, werden einzelne Preise um ca. 2 Prozent angehoben.
Der NVV verfolgt mit dieser Entscheidung die Strategie, längere Strecken, die vor allem in ländlichen Regionen Nordhessens mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden, nicht noch weiter zu verteuern. Um weiterhin die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs in Nordhessen durch Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten auf einem konstanten Niveau zu halten, hat der Aufsichtsrat bereits im August zum fünften Mal hintereinander diese moderate Erhöhung einzelner Ticketpreise beschlossen. Ausgenommen sind dabei die Einzelfahrkarten für die Stadt Kassel und im KasselPlus-Gebiet sowie die 5erTickets Erwachsene und das U18-Ticket, die auf dem Niveau von 2018 konstant bleiben.
Darüber hinaus macht der NVV weitere attraktive Angebote, die das Fahren mit Zug oder Bus zukünftig günstiger machen. Dazu gehört das Seniorenticket Hessen für 356 Euro im Jahr bzw. in der Komfortvariante für 625 Euro, um in ganz Hessen mit allen Verkehrsmitteln mobil zu sein, aber auch das neue Handy-Ticket Flex 50, das ähnlich wie die BahnCard funktioniert und im Frühjahr 2020 eingeführt wird. Man zahlt monatlich 5 Euro und spart dann bei jeder Fahrt mit dem NVV 50 Prozent des Preises der Einzelfahrkarte. Diesen Tarif gibt es ausschließlich als HandyTicket in der NVV-App. Damit soll dieser Vertriebsweg in Nordhessen weiter verstärkt und etabliert werden.
Im KasselPlus-Gebiet wird es zukünftig keine Schülerkarten für die Sekundarstufe 1 mehr geben, da die meisten Schülerinnen und Schüler mittlerweile das Schülerticket Hessen nutzen. Wer trotzdem noch Bedarf hat, kann auf die weiter bestehenden Ausbildungszeitkarten ausweichen, die es wöchentlich und monatlich gibt. Außerdem wird der NVV in den nächsten Jahren sein gesamtes Fahrpreistableau auf den Prüfstand stellen und grundlegend reformieren. Es soll nach mehr als 20 Jahren an die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen angepasst werden.
Preisbeispiele für besonders häufig genutzte Verbindungen und Fahrkartenarten
Baunatal – Kassel (Preisstufe KasselPlus)
Lohfelden – Kassel (Preisstufe KasselPlus)
Vellmar – Kassel (Preusstufe KasselPlus)
Einzelfahrkarte alt 3,90 €, neu 3,90 €
MultiTicket alt 9,50 €, neu 9,90 €
Monatskarte alt 80,00 €, neu 81,50 €
Eschwege – Bad Sooden-Allendorf (Preisstufe 3)
Einzelfahrkarte alt 4,50 €, neu 4,50 €
MultiTicket alt 11,50 €, neu 11,50 €
Monatskarte alt 98,50 €, neu 98,50 €
Rotenburg/F. – Bad Hersfeld (Preisstufe 4)
Borken -Schwalmstadt (Preisstufe 4)
Korbach – Bad Arolsen (Preisstufe 4)
Einzelfahrkarte alt 5,70 €, neu 5,70 €
MultiTicket alt 14,10 €, neu 14,10 €
Monatskarte alt 122 €, neu 122 €
Hofgeismar- Kassel (Preisstufe 5)
Melsungen – Kassel (Preisstufe 5)
Hann.Münden – Kassel (Preisstufe 5)
Einzelfahrkarte alt 7,10 €, neu 7,10 €
MultiTicket alt 17,10 €, neu 17,10 €
Monatskarte alt 143 €, neu 143 €
Hintergrundinformation zur Tarifänderung:
Durch die Fahrpreisanpassung soll erreicht werden, dass der ÖPNV in der Region etwa zu einem Drittel aus Fahrgeldeinnahmen und zu zwei Dritteln aus öffentlichen Geldern finanziert wird und keine Einbrüche bei den Fahrgelderlösen entstehen. Ziel der Tarifanpassung ist es weiterhin, die Belastung für die Kunden so gering wie möglich zu halten, obwohl die Verkehrsleistungen für den NVV teurer werden. Darüber hinaus soll vermieden werden, dass Fahrgäste abwandern und den Individualverkehr nutzen. Da der öffentliche Nahverkehr bei weitem nicht kostendeckend ist – in Nordhessen beträgt der entsprechende Kostendeckungsgrad durch die Fahrgeldeinnahmen 34 Prozent – besteht die Finanzierung zum einen aus Fahrgeldeinnahmen und zum anderen aus Steuergeldern, die über das Land Hessen an den NVV fließen. Dieses Verhältnis von Kosten zu Einnahmen im NVV zeigt vor allem, dass die Tarifanpassung nie zur vollständigen Kostendeckung herangezogen wurde, sondern sie dient dazu, das Verhältnis zwischen Steuer- und Fahrgeldfinanzierung ausgewogen zu halten.