Demokratie feiern – mit den Grundrechten durch das Jahr

Korbach(pm). 2019 jährt sich zum hundertsten Male die Gründung der ersten deutschen Demokratie und vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verabschiedet. Die Bundesrepublik kennt bisher keinen Verfassungs- und Republikfeiertag, der über reines Gedenken hinausgeht, verfügt nicht über eigene Rituale und Zeremonien, die unsere Demokratie selbst feiern.

Das Projekt „DemokratieFeiern. Mit den Grundrechten durch das Jahr“ möchte hierzu einen Beitrag leisten. Ziel ist es, unsere Grundrechte bekannter zu machen und dies mit Veranstaltungen zu begleiten. Zu Beginn jeder Veranstaltung soll ein Grundrecht verlesen werden. Initiiert wurde das Projekt durch Cornelia Gliem, die im Rahmen des Netzwerks für Toleranz weitere Mitstreiter*innen und Förderer fand. Unterstützt wird sie durch Peter Grohme (Fachreferent für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt, Referat Wirtschaft- Arbeit-Soziales, Dezernat Bildung) sowie durch Violetta Bat und Ursula Müller, die als Koordinatorinnen des Netzwerks für Toleranz tätig sind. Konkret beginnen soll das Projekt im Januar 2020. Etwa alle zwei Wochen sollen die Grundrechte im Landkreis durch verschiedene Gastgeber verlesen werden, kombiniert jeweils mit Veranstaltungen, die die Gastgeber selbst gestalten. Dazu werden RollUps über alle Grundrechte erstellt, die die potentiellen Veranstalter nutzen können. Zur Unterstützung werden zudem Vorschläge für verschiedene Veranstaltungsformate von der Projektgruppe entwickelt, die den Interessenten an die Hand gegeben werden. Den Höhepunkt soll ein Demokratiefest am 3. Oktober 2020 darstellen.

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe verlas die Arbeitsgruppe Artikel 1 des Grundgesetzes:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Art. 1 gilt als „Grundrecht der Grundrechte“ und ist Basis des Grundgesetzes. Letztendlich müssen sich alle Grundrechte und Gesetze an Artikel 1 messen lassen. Weitere Informationen sind bei der Projekt-Koordinatorin Cornelia Gliem unter Tel. 05631/505320, E-Mail DemokratieFeiern@web.de, Web www.demokratiefeiern.de sowie über das Netzwerk für Toleranz Waldeck-Frankenberg zu erhalten (ursula.mueller@lkwafkb.de oder www.toleranzwafkb.de). Das Netzwerk für Toleranz Waldeck-Frankenberg wird aus den Mitteln des Programms „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums sowie aus Mitteln des Hessischen Innenministeriums gefördert.

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