Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird durch das Land Hessen gefördert

Korbach(pm). Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese gibt bekannt, dass durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch im Jahre 2019 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum bereitgestellt werden. In 2019 werden die Mittel, die der Landkreis Waldeck-Frankenberg zu diesem Zweck erhält, nahezu verdoppelt. Die beim Landkreis eingerichtete Wohnungsbauförderungsstelle nimmt ab sofort Anmeldungen auf Bezuschussung für Maßnahmen entgegen, bei denen die Förderungsvoraussetzungen vorliegen.

Ziel der Landesregierung sei es, so der Erste Kreisbeigeordnete, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können. Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehöre dabei zu den vordringlichen Aufgaben. Somit ziele das Programm nicht im Vorgriff auf „altersgerechtes Wohnen“ ohne Behinderung/ Pflegegrad ab, sondern richte sich tatsächlich an Menschen mit Behinderungen.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld), z. B. Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung von Rampen und Treppen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen und Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.

Die Förderung ist eine Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der maßnahmebedingten Umbaukosten der vom Eigentümer oder von Angehörigen selbstgenutzten Wohnung. Für förderungsfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge:
• Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro,
• Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro,
• Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro,
• alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro.

„Da erfahrungsgemäß mehr Anträge auf Fördermittel eingehen, als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, werden die maximalen Zuschussbeträge durch die Wohnungsbauförderungsstelle prozentual gekürzt, damit möglichst alle Antragsteller in den Genuss der Fördermittel kommen können“, führt Frese aus. Um eine zeitnahe Förderung zu erreichen, müssen Anmeldungen auf Förderung der zuständigen Stelle beim Kreis bis zum 15. Juli 2019 zugeleitet werden.

Der Erste Kreisbeigeordnete fordert alle in Frage kommenden Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen. Der zuständige Sachbearbeiter im Kreishaus, Norbert Gothmann, steht für weitere Auskünfte zur Verfügung. Telefonisch ist er unter 05631/954-407, per E-Mail unter norbert.gothmann@lkwafkb.de zu erreichen.

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