Häusliche Gewalt ist keine Privatsache sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem

Gewalt darf unter keinen Umständen hingenommen werden – Opferschutz steht in Hessen an erster Stelle

Wiesbaden(pm). Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Thema „Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich“ erklärte die frauenpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Claudia Ravensburg: „Jede Form von Gewalt oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Gewalt muss sichtbar gemacht werden, denn nur so kann sie nachhaltig bekämpft und den Betroffenen in einem ersten Schritt geholfen werden.

Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Der Hessischen Landesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, insbesondere Frauen und deren Kinder zu unterstützen und zu schützen, die Opfer von jeder Form von Gewalt geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb wie außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Mit dem bundesweit einmaligen ´Sozialbudget 2025` unterstützen wir die Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen mit einer verlässlichen Finanzierung. Das Sozialbudget wurde bereits mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 signifikant erhöht. Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Um den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhang auch in Zukunft weiter zu stärken, wird das Sozialbudget jährlich um rund drei Millionen Euro aufgestockt.

Auf Grundlage der Aktionspläne hat die Hessische Landesregierung zudem zahlreiche Präventionsmaßnahmen initiiert und Voraussetzungen für einen verbesserten Schutz vor Partnergewalt und den Schutz von Kindern vor den Gefahren geschaffen, die Partnergewalt immer für ihre Entwicklung bedeutet. In Umsetzung der Istanbul-Konvention werden wir die vorhandenen Aktionspläne weiter entwickeln und neue Maßnahmen initiieren. Die Schutzambulanz Fulda unterstützt Opfer von häuslicher Gewalt durch die gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzung, die die Personen sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt in einem gerichtlichen Verfahren verwenden können. Besondere Unterstützung benötigen Opfer von sexueller Gewalt. Das Modell medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung bietet Frauen medizinische Versorgung, ohne dass automatisch eine Anzeige erfolgen muss. Wir streben eine flächendeckende Versorgung mit entsprechenden Anlaufstellen an.

Wir räumen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Trägern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten. Ohne ihr Engagement sind die Unterstützungs- und Hilfsleistungen für die Opfer von Gewalt nicht möglich. Von entscheidender Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die gute Zusammenarbeit und das koordinierte Zusammenwirken von Polizei, Gerichten, Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen, um den Betroffenen von häuslicher Gewalt eine adäquate Unterstützung bieten zu können. Opferschutz ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss noch viel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Lassen Sie uns daher nicht schweigen, sondern hinsehen, ansprechen und entschlossen handeln, denn Gewalt oder Diskriminierung verdienen keinerlei Toleranz.“

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