Verstärkte Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit

Fahrer sollten nüchtern und erkennbar bleiben
Nordhessen(ots). Auch in diesem Jahr findet das närrische Treiben und die dazugehörigen Feierlichkeiten ihren Höhepunkt rund um das kommende Wochenende, bis am Aschermittwoch wieder Alles vorbei ist und die Fastenzeit beginnt. Mit Blick auf Rosenmontag und Co. wird auch die Polizei wieder verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr durchführen. Die kontrollierenden Polizisten wollen dadurch sicherstellen, dass zum einen die Fahrzeugführer in der Lage sind, sich und ihre Begleiter sicher zu den Feierlichkeiten hin und wieder zurück zu bringen und zum anderen unbeteiligte Dritte nicht durch unvernünftige Fahrer gefährdet werden. Dabei spielen natürlich
Alkohol und andere berauschende Mittel eine besondere Rolle.

Aber auch auf die Wahl des richtigen Kostüms bzw. des Fahrers, der neben freiem Gehör und freier Sicht auch zur Erkennbarkeit des Gesichts verpflichtet ist (eine Neuerung seit Oktober 2017), sollten sich die Feiernden vorher Gedanken machen. Auch darauf werden in diesem Jahr die Polizisten ein Augenmerk haben. Wenn aber alles berücksichtigt wird, was die Sicherheit des Straßenverkehrs betrifft, werden auch die echten Schutzleute nichts gegen das Närrische Treiben einzuwenden
haben.

2018 mussten 13 Personen Führerschein abgeben

Die Bilanz des letzten Jahres weist dabei eine insgesamt positive Seite mit jedoch kleinen negativen Fußnoten auf. So überprüften im letzten Jahr Beamte der Polizeireviere und -stationen sowie der
Verkehrsdienste der jeweiligen Direktionen insgesamt rund 1700 Fahrzeuge und 2000 Personen auf ihre Fahrtüchtigkeit. Dabei ist positiv zu vermerken, dass sich die überwiegende Zahl der Feierwilligen vernünftig verhielt. Entweder erkoren sie bereits im Vorfeld einen Fahrer aus oder verzichteten sogar ganz auf das Auto und nutzten direkt Bus und Bahn. Leider gab es aber auch wieder Unvernünftige, die glaubten sich und andere in Gefahr bringen zu müssen, in dem sie sich beschwipst hinters Steuer setzten. 39 davon durften nach erfolgter Kontrolle nur noch zu Fuß weitergehen und 13 mussten ihren Führerschein vorläufig sogar ganz abgeben.

Vorher Gedanken machen, bevor es nachher teuer wird

Wer pokert und darauf setzt, nicht erwischt zu werden oder glaubt, gar berechnen zu können, wie viel Alkohol er verträgt, der rechnet oft zu kurz. Denn die Folgekosten einer berauschten Fahrt, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden, können sogar bis in einen sechs- oder siebenstelligen Eurobereich gehen. Daher sollten nicht nur Führerscheinneulinge, für die eine gesetzliche 0,0-Promille Grenze bis 21 Jahre gilt, aufs „Rechnen“ verzichten. Das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln gilt sowieso für alle Fahrzeugführer als absolutes „No-Go“. Deswegen sollten sich alle Feierwilligen vorher einigen, wer fährt oder sich informieren, wie sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommen. Auch die Möglichkeit, sich durch Bekannte oder Verwandte abholen zu lassen, kann oftmals genutzt werden.

Als Fahrer nicht maskieren

Wer nun als Fahrer berufen wurde, der sollte während der Fahrt auf eine Maskerade verzichten oder das Kostüm so wählen, dass er jederzeit erkennbar ist und nach allen Seiten freie Sicht und freies
Gehör hat. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Sollte sich nun jemand sogar noch berufen fühlen es absichtlich auszutesten, dem sei zuvor gesagt, dass die Strafe bei vorsätzlichen Taten möglicherweise erhöht oder sogar verdoppelt werden kann.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.