Blauzungenkrankheit – Informationen für Tierhalter

Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen

Korbach(pm)Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, und der damit verbundenen Einrichtung eines Sperrgebiets, das auch den südlichen Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg erfasst (wir berichteten), sind nun neue, erleichterte Verbringungsregelungen – Bestimmungen zum Handel und Transport von Rindern, Schafen und Ziegen – getroffen worden. Die Regelungen gelten bis zum 28. Februar 2019; danach wird neu verhandelt, welche Bestimmungen Tierhalter im Sperrgebiet beim Handel und Transport von Tieren beachten müssen. Grundsätzlich raten Kreisveterinärdezernent Friedrich Schäfer und der zuständige Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen (Veterinäramt) zur Impfung gegen den Erregertyp BT4 und BT8. Es sei damit zu rechnen, dass sich die Sperrgebiete noch weiter ausdehnen werden. „Anzumerken ist, dass die Tiere auch in den Sperrgebieten auf die Weide dürfen“, erläutert Dezernent Schäfer. Eine generelle Aufstallpflicht gebe es bisher jedoch nicht.

Mit der beigefügten Auflistung informiert das Veterinäramt ausführlich über die Bestimmungen und weist darauf hin, dass Halter von Rindern, Schafen und Ziegen nun mindestens zwei Jahre lang mit erheblichen Einschränkungen beim Handel und Transport der Tiere rechnen müssen. Auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-waldeck-frankenberg.de ist die Auflistung unter der Rubrik „Dienstleistungen“ – „Tierseuchenbekämpfung“ – „Bestimmungen für Tierhalter zur Verbringung“ ebenfalls einzusehen. Dort oder auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz können sich Tierhalter auch die verschiedenen Tierhaltererklärungen herunterladen.

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