Landkreis Waldeck-Frankenberg stellt Untersuchung der Universität Siegen vor
Korbach(od). Seite 2009 gilt die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Der erste Kreisbeigeordnte Karl-Friedrich Frese sagte dazu:“Der Landkreis ist verpflichtet, die Behindertenrechtskonvention umzusetzten. Darüber hinaus ist es dem Landkreis ein besonderes Anliegen die Rahmenbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu prüfen und deutlich zu verbessern, denn seit 2014 ist Waldeck-Frankenberg bereits Modellregion Inklusion/Barrierefreiheit.“ Um dieses Ziel zu ereichen haben Lena Bertelmann und Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen in einer mehr als zwei Jahre Untersuchung die Inklusion im Landkreis beleuchtet. Der mer als 200 Seiten umfassende Bericht zeigt aktuellen Zustand im Landkreis und macht deutlich, wo es noch Nachholbedarf gibt.
Als Grundlage für den Bericht dienten Teilhabeforen, Fragebögen und Sozialraumerkundungen. Mobilität, Bewusstsein und Sensibilität sowie die Infrastruktur sind die Themen, die für die Teilhabe von besonderer Bedeutung sind. Eine sehr hohe Rücklaufquote gab es bei den Frageböge: 18 von 22 Kommunen im Kreis hatten die Fragebögen der Uni beantwortet. Es zeigte sich nach Auswertung der Bögen, dass es lediglich zwei Behindertenbeiräte gibt. In den anderen Kommunen vertreten die Seniorenbeiräte die Interressen der Behinderten. „Eine flächendeckende politische Partizipation der Personengruppe ist somit nicht gegeben“, lautet ein Ergebnis des Berichts. Behinderte Menschen werden oft nur rudimentär an Planungen beteiligt. Oft werden bauliche Veränderungen mit Barriere-Freiht gleich gesetzt. „Aber Barriere-Freiheit stellt noch lange keine Teilhabe her,“ so Prof.Dr. Albrecht Rohrmann.
Mehr Infos und den Bericht der Uni Siegen zum Download gibt unter www.waldecker-land-grenzenlos.de
{loadmodule mod_tcvn_banner_slider,Werbung 380 250 aktuell}