Frankenberg(wd/nh). Die Gesellschaft für Sicherheitspolitik e.V., Sektion Waldeck-Frankenberg (GSP) hat am 01. März zu dem Vortrag „Vertrag über den Waffenhandel – seine Ziele und Auswirkungen“ in die Ederberglandhalle eingeladen. Vor zahlreichem Publikum begrüßte stellvertretender Sektionsleiter Manfred Weider den Referenten Kai Hüwelmeyer von Amnesty International. Er ist dort Mitglied der Themenkoordinationsgruppe Wirtschaft, Rüstung und Menschenrechte mit dem Schwerpunkt Rüstungstransfers. Das starke Engagement von Amnesty International hat mit dazu geführt, dass am 2. April 2013 der Vertrag über den Waffenhandel (The Arms Trade Treaty, ATT) in der UNO von 153 Ländern, darunter auch Deutschland, verabschiedet wurde. Erstmalig werden dort auch die Menschenrechte erwähnt. Nach Ratifizierung wird der Vertrag bindend. Mehrfach stellte der Referent während seines Vortrags heraus, dass es nicht um das Abschaffen aller Waffen geht, sondern um den verantwortlichen Umgang mit Rüstungsgütern, besonders im internationalen Handel. Die heutige Welt kommt ohne Waffen in den Händen legaler meist staatlicher Institutionen nicht aus. Zur Lage führte er aus: Unregulierte Rüstungstransfers bergen ein hohes Risiko für die Lage der Menschenrechte. Bei ca. 60% aller von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen sind kleine und leichte Waffen im Spiel. An diese Art der Waffen denken die wenigsten. Es ist meist großes Kriegsgerät, dass im Bewusstsein der Bevölkerung ist.
Die Rüstungsindustrie ist stark internationalisiert und auch der Handel mit Rüstungsgütern ist eine globale Angelegenheit. Deutschland befindet sich nach SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) seit langer Zeit unter den Top 5 Rüstungsexporteuren weltweit (1. USA, 2. Russland). Eine sinnvolle Regulierung muss daher auch immer einen globalen Ansatz verfolgen. Amnesty International hat sich daher jahrzehntelang für einen völkerrechtlichen Vertrag stark gemacht, der strenge Regeln enthält. Die Kernforderung von Amnesty International ist die sogenannte „goldene Regel“: Rüstungstransfers müssen dann verboten sein, wenn sie zu schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen beitragen. Obwohl die Bundesregierung von sich selbst behauptet, eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu verfolgen, lassen sich immer wieder Beispiele von Rüstungsgeschäften finden, die ein hohes Risiko für Menschenrechte bergen. Aktuelle Beispiele sind Genehmigungen von kleinen und leichten Waffen nach Brasilien und Indien, wo im letzten Jahr durch Polizeigewalt, Folter und extralegale Tötungen berichtet wurden. Auch die über Jahre anhaltenden Genehmigungen für Saudi-Arabien sind aus menschenrechtlicher Sicht häufig nur schwer nachzuvollziehen. Dass der Menschenrechtsschutz in der Rüstungsexportpolitik in Deutschland nicht gewährleistet ist, liegt hauptsächlich an der stark fragmentierten Regelungs- und Kontrolllandschaft. Amnesty International fordert daher von der Bundesregierung die Verabschiedung eines einheitlichen Rüstungsexportgesetzes mit Verankerung eines Menschenrechtskriteriums gemäß der „goldenen Regel“. Ein solches Gesetz wäre auch im Sinne des Arms Trade Treaty.