©Abmahnfotograf Tim Reckmann, freies Foto in www.pixelo.de
Wiesbaden/Berlin/nh). Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Kabinett den „Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit“ vorgelegt, der zur Förderung eines sichereren Umganges mit Medikamenten insgesamt 42 Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 2019 umfasst. Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, haben ab 1. Oktober 2016 einen Anspruch darauf, von ihrem Arzt einen für sie verständlichen Medikationsplan zu erhalten. Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen und Fehlmedikationen zu vermeiden.
Dr. Daniela Sommer, die gesundheitspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Hessischen Landtag, sagte dazu heute: „Im Grundsatz ist es richtig, dass die Patientinnen und Patienten künftig Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Manche Erkrankte müssen zehn und mehr verschiedene Arzneimittel am Tag einnehmen. Die möglichen Wechselwirkungen sind für Ärzte schwer zu überblicken, für die auf Medikamente angewiesenen Menschen können sie lebensbedrohlich sein.“ Bisher, so Dr. Sommer, besäßen nur rund 25 Prozent Patienten einen Medikationsplan, der vielfach auch noch veraltet oder unvollständig sei. „Im Zweifel“, sagte Sommer, „rettet ein vollständiger und aktueller Medikationsplan Leben.“ Zugleich wies die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion darauf hin, dass der bundeseinheitliche Medikationsplan für die Ärztinnen und Ärzte sowie deren Angestellte zusätzliche Arbeit bedeute: „Es entsteht ein gewisser Dokumentationsaufwand, der unter anderem eine optimale Software-Unterstützung der Ärzteschaft essentiell macht. Verhindert werden muss auf jeden Fall eine bürokratische Überlastung der Praxen“, sagte Sommer.