Fördermittel von EU, Bund und Land für Waldeck-Frankenberg
Korbach(nh). Die Käfighaltung von Legehennen ist seit 2010 verboten. Das Land Hessen fördert mit Unterstützung der EU und des Bundes daher Stallbauten, die der Verbesserung von Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutz Rechnung tragen. Auch Vorhaben aus Waldeck-Frankenberg werden im Rahmen der Richtlinie Einzelbetriebliche Förderung finanziell gefördert. Für die Erzeuger von Eiern in Bio-Legehennenställen gelten strenge Voraussetzungen: unter anderem muss die Stallbodenfläche entsprechend für die Tiere beschaffen sein. Darüber hinaus muss der Innenraum komfortabel genug sein; es dürfen nicht zu viele Hennen in dem entsprechenden Raum gehalten werden. Weiterhin muss es einen Zugang zu einem begrünten Außenbereich geben und künstliches Licht möglichst begrenzt werden.
Eine Alternative zur Stallhaltung bieten ergänzend die Hühnermobile. Diese sind auf Fahrwerken oder Kufen montiert, so dass sie auf unterschiedlichen Flächen aufgestellt werden können. Dies dient dazu, eine Überdüngung einzelner Flächen zu verhindern, der Grasnarbe eine schnellere Regeneration zu ermöglichen und immer frisches Futter für die Tiere bereitzustellen. Beide Haltungsmöglichkeiten werden im Landkreis im Rahmen der Fördermaßnahmen finanziell unterstützt: die Betreiber dreier Legehennenställe aus Anraff, Ellershausen und Lelbach sowie ein Hühnermobil in Meineringhausen und ein Bewegungsstall für Pferde in Sachsenberg haben in diesem Jahr einen Bewilligungsbescheid erhalten. Alle Begünstigen erfüllen die notwendigen Voraussetzungen. Landwirtschaftsdezernent Friedrich Schäfer lobt das Engagement der Betreiber in diesem Bereich. „Ich wünsche allen Betriebsleitern viel Erfolg für den neuen Betriebszweig“, so der Kreislandwirt. „Denn Projekte wie diese haben eine entscheidende Bedeutung für den landwirtschaftlich geprägten Landkreis Waldeck-Frankenberg.“