Neues Bundesmeldegesetz gilt seit 01.11.2015

Frankenberg(nh). Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.

Auf die wesentlichen Neuregelungen weist das Bürgerbüro der Stadt Frankenberg (Eder) vorab hin:

Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Der Wohnungsgeber hat den melderechtlichen Vorgang innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Auch die eigentliche Meldefrist für die An- und Abmeldung beträgt nun zwei Wochen. Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. Jeder Anfragende ist zur Abgabe einer solchen Erklärung verpflichtet. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Das Bürgerbüro der Stadt Frankenberg (Eder) empfiehlt vor allem den Hauseigentümern/Wohnungsgebern, sich mit den Neuerungen rechtzeitig vertraut zu machen, um Verzögerungen bei der Erfassung der Meldeverhältnisse zu vermeiden. Der Vordruck der „Wohnungsgeberbestätigung“ kann bereits jetzt der Homepage www.Frankenberg.de unter dem Suchbegriff Formulare entnommen werden. Gedruckte Exemplare sind zudem auf Anfrage erhältlich.
Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen für weitere Fragen montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung (Telefon: 06451 505-0).

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