Waldeck-Frankenberg(nh). Die Kreistagsfraktion der Freien Demokraten in Waldeck-Frankenberg fordern in einem Resolutionsantrag im Kreistag ihre Kollegen auf, gemeinsam den Regierungspräsidenten als auch die Landesregierung aufzufordern, die Verabschiedung des Teilenergieplanes Wind auszusetzen.
Seit nunmehr fünf Jahren müht sich die Regionale Planungsversammlung Nordhessen gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Kassel ab, den Teilenergieplan Wind unter der Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Energiegipfels umzusetzen. Allein die Maßgabe, etwa zwei Prozent der Fläche als Windvorrangfläche auszuweisen, ist ein schwieriges Unterfangen, da viele ins Auge gefasste Standorte durch andere Kriterien immer wieder ausgeschlossen werden müssen und man sich auf die Suche nach neuen Standorten begeben muss. Auf die zweite Auslegung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen Planes sind nunmehr zum Fristende über 32.000 Einwendungen eingegangen. Nach Auffassung von Fraktionsvorsitzendem Dieter Schütz überrascht hierbei die große Anzahl der Einzeleinwendungen. „Die Fülle der Einwendungen und die relativ knappe Personalausstattung bei der zuständigen Abteilung im Regierungspräsidium lässt vermuten, dass die bisherige Terminplanung der Regionalen Planungsversammlung nicht zu halten ist. So plant man schon jetzt, die Sitzung des zuständigen Hauptausschusses, der vor der Regionalen Planungsversammlung tagt, in den Oktober zu verschieben.“ zeigt sich Schütz irritiert. Für die Freien Demokraten ist deshalb mit einer Hau-Ruck-Entscheidung zum Jahresende oder gar erst Anfang 2016 zu rechnen. Dies erscheint ihnen nicht mit dem dann stattfindenden Kommunalwahlkampf vereinbar. „Wir brauchen sichere Entscheidungen auf sicheren Grundlagen, die auch den Wünschen und Bedenken vieler Menschen Rechnung trägt. Wir sind jetzt letztendlich nicht im Zugzwang, da unsere Vorgaben im Teilenergieplan Wind erst mit einem dann zu verabschiedenden Landesentwicklungsplan Rechtsgültigkeit bekommen. Mit einer Verabschiedung ist aber frühestens im Herbst 2016 oder gar im Frühjahr 2017 zu rechnen“, so Schütz.
Grundlage für diese Überzeugung der Freien Demokraten ist die Tatsache, dass die Regionalen Planungsversammlungen Mitte und Süd mit Sicherheit nicht in der Lage sind, sich auf eine Verabschiedung ihrer Windvorrangflächen bis zur Kommunalwahl im März 2016 einigen zu können. So hat man in Nordhessen die Chance, dass die nach der Kommunalwahl neu zusammengesetzte Regionale Planungsversammlung sich dann mit in aller Ruhe abgewägten Planungen beschäftigen kann und erst dann einen Beschluss herbeiführen braucht. „So erleben die dann gewählten Vertreter in der Planungsversammlung auch noch in ihrer Amtszeit die Auswirkungen ihrer Entscheidung. Entscheidungen zum Ende einer Amtszeit lassen die Verantwortung für die Sache dann bei den Nachfolgern“, so Schütz.