Rehbock gerissen – Anzeigen gegen die Hundehalterinnen

Rubrikfoto Rehbock. Foto:sylvain Lizenziert unter CC BY-SA 2.5

Marburg/Gisselberg(ots/od). Wenn ein freilaufender Hund ein Tier hetzt, reißt oder verletzt, besteht gegen den Besitzer der Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzbesetz in Verbindung mit dem Strafgesetz und der Hessischen Hundeverordnung. Das kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.

 Für genau ein solches Verhalten ihrer Hunde müssen sich demnächst die beiden Hundeführerinnen verantworten. Sie hatten ihre Tiere am Samstag, 1. März, nachmittags in der Wald- und Feldgemarkung „Im GrünenTal“ in Gisselberg laufen lassen. Die Hunde hetzten einen Rehbock und verletzten ihn dabei so erheblich, dass dem Jagdausübungsberechtigten nur noch blieb, das Rehwild durch einen Schuss von seinem Leid zu erlösen.

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