Wiesbaden(nh). Dr. Daniela Neuschäfer(SPD), stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erläutert anlässlich der zweiten Lesung zur Anerkennung für Kindheitspädagoginnen und -pädagogen im Hessischen Landtag, dass es bisher keinen bundesweit einheitlich geregelten Berufszugang für Kindheitspädagogik gebe. Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Bildung und Erziehung in der Kindheit erhalten in manchen Bundesländern keine staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher.
Wenn Kindheitspädagoginnen und -pädagogen das Bundesland wechseln wollen, verhindere die fehlende staatliche Anerkennung eine Anstellung in Kindertageseinrichtungen: „Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass nun endlich die Anerkennung der Kindheitspädagogen auch in Hessen verankert werden soll“, sagt die SPD-Fachpolitikerin. Die Mehrzahl der Länder hat diese staatliche Anerkennung bereits realisiert. Dass sich die Anerkennung in Hessen nun in unmittelbarer Vorbereitung und Beschließung per Gesetz befinde, sei ein bedeutender Schritt zur Professionalisierung. Die staatliche Anerkennung solle aber auch neben höherer Bildungsqualität, klarer Definitionen von Qualifikation und Nutzen sowie neben der Annäherung an europäisches Niveau die Eingruppierung dieser Berufsgruppe durch den neuen Qualifikationszuschnitt neu und klar ordnen: „Wenn hier keine monetäre Gleichbehandlung zu anderen Hochschulabsolventen erfolgt, werden Absolventen der Studiengänge auf dem Arbeitsmarkt trotz Studium weiter benachteiligt. Zumal ein nicht unerheblicher Anteil der Studierenden vor dem Studium eine Ausbildung als Erzieherin bzw. Erzieher abgeschlossen hat. Sie qualifizieren sich weiter – auch mit der Motivation, danach besser bezahlt zu werden. Die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen muss wie die sozialpädagogische Arbeit oder die Tätigkeit einer Lehrkraft bewertet werden. Daraus folgt, dass sich eine Hochschulqualifizierung in der Höhe des Gehaltes niederschlagen muss oder anders gesagt: Die Aufwertung durch die staatliche Anerkennung muss auch monetär erfolgen.“ Positiv bewertet Dr. Neuschäfer zum einen die Verbindung von Theorie bzw. wissenschaftlichem Studium und Praxisbezügen, zum anderen die Übergangsreglung, dass Absolventinnen und Absolventen, die vor der Einführung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin und -pädagoge in Hessen ihr entsprechendes Bachelorstudium abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben sollen, nachträglich die staatliche Anerkennung zu erhalten. Neuschäfer erinnerte dennoch an die Problematik der Durchlässigkeit in diesem Bereich und warb dafür, Anrechnungsmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sowie Erzieherinnen und Erzieher beim Quereinstieg sowie zwischen den Hochschulen zu verbessern. Ihre Kritik bezüglich des Vorstoßes, die Anerkennung für Kindheitspädagoginnen und -pädagogen umzusetzen bleibt ebenfalls: „Auf Grundlage der Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz und dem Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung von 2010 hätte die Anerkennung bereits – wie in anderen Ländern vorbildlich geschehen – frühzeitiger realisiert werden können“, sagt Neuschäfer und ergänzt: „Die verspätete Vorbereitung und Planung sei, sagte Herr Minister Rhein, bei der ersten Lesung dem Wahlkampf und der Zeit des Wechsels geschuldet. Ich allerdings dachte, der Wahlkampf und der Wechsel hätten nicht 2010, sondern 2013 auf 2014 stattgefunden.“