Kindertagesstätten in Bad Wildungen mit eingeschränktem Regelbetrieb

Bad Wildungen(pm). Am 02.06.2020 beginnt der eingeschränkte Regelbetrieb auch in den Bad Wildunger Kindertagesstätten. Nach einer Empfehlung des Landkreises sollen 50% der genehmigten Plätze nach den in der 2. Corona- Verordnung des Landes Hessen festgelegten Kriterien belegt werden.

Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben:
• Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der 2. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen gehört,
• Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
• Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (mit Präsenspflicht),
• Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
• Kinder mit Behinderung sowie
• Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.
• Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt

Die jeweiligen Träger entscheiden über die Aufnahme gemäß dieser Reihenfolge. Um möglichst vielen Kindern den Besuch der Einrichtung ermöglichen zu können, müssen auch die Öffnungszeiten an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Da der eingeschränkte Regelbetrieb nicht mit dem gewohnten Kita-Besuch vergleichbar ist, haben sich der Bürgermeister und die Stadtverordneten dazu entschlossen, für das restliche Kindergartenjahr auf den monatlichen Elternbeitrag zu verzichten.
Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweilige Einrichtungsleitung oder an Frau Lambertz 701-350 oder Frau Witascheck 701-355

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/eingeschraenkter-regelbetrieb-ab-dem-2-juni

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