Sportförderung des Landes bleibt auf bisherigem finanziellem Niveau erhalten

CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg und Armin Schwarz weisen Kritik von Landrat und FDP zurück

Waldeck-Frankenberg(nh). Die Kritik von FDP und Landrat Dr. Reinhard Kubat(SPD) an der angeblichen Kürzung der Sportförderung und der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs weisen die CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Ravensburg und Armin Schwarz entschieden zurück.

 Die Sportförderung des Landes bleibe auf dem bisherigen hohen finanziellen Niveau erhalten. Mit dem Hallenbad-Investitionsprogramm seien in den Jahren 2008 bis 2012 insgesamt 50 Millionen Euro den Kommunen für die Sanierung und den Neubau von Hallenbädern zur Verfügung gestellt worden. Die Sportinfrastruktur der Kommunen wird im Programm „Sportland Hessen“ mit jährlich 5 Millionen Euro unterstützt. „Auf dem diesjährigen Hessentag konnte bereits der 1.300ste Bescheid aus diesem Förderprogramm überreicht werden. Hieraus sind in den letzten Jahren rund 31 Millionen Euro zur Sportstättensanierung, Modernisierung und Erweiterung geflossen“, so Claudia Ravensburg. Welche Bedeutung der Sport in Hessen habe, könne man unter anderem beim Neubau des Schiedsrichterturms bei der Skisprunganlage in Willingen sehen. Nur durch die mutige Millioneninvestition des Landes sei es gelungen, das Weltcup-Skispringen im Upland zu halten, erklärte Armin Schwarz. Sportförderung sei entgegen der Behauptung nicht als Pflichtaufgabe in der Hessischen Verfassung aufgeführt. Armin Schwarz: „Bereits mit Erlass vom 07.10.2007 an die Kommunalen Aufsichtsbehörden habe der damalige Innenminister Volker Bouffier entschieden, dass Ausgaben der Sportförderung, soweit sie 1,5 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht übersteigen. Sie sind auch gegenüber defizitären Kommunen bei der Haushaltsgenehmigung nicht zu beanstanden. Zusätzlich soll die finanzielle Förderung der örtlichen Vereine in angemessenem Umfang (bis ca. 1 % des Verwaltungshaushalts der Kommune) unbeanstandet bleiben.“ „Die örtlichen Vereine sind ein Grundpfeiler des kommunalen Lebens. Sie dienen in vielfältiger Weise den Interessen der Gemeinden. Diese Vorgabe schützt die örtlichen Sportstrukturen vor dem Wegbrechen der Fördermittel“, betont Claudia Ravensburg.

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