Baugebiet Bachwiesen in Röddenau: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bürgermeister Rüdiger Heß: Akteneinsicht nur für Stadtverordnete im Rahmen eines Akteneinsichtsausschusses

Röddenau(nh/od). Viel Verständnis zeigte Bürgermeister Rüdiger Heß in Bezug auf die Einwendungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgerinitiative im Stadtteil Röddenau in Bezug auf das geplante Neubaugebiet ‚Bachwiesen‘. Gleichwohl war der Rathauschef aber etwas irritiert über die Vorwürfe im Nachgang der Übergabe der Einwände der Bürgerinitiative ‚Bachwiesen‘ am vergangenen Freitag. „Es wurde moniert, dass es keine Gelegenheit zur Akteneinsicht gegeben habe, obwohl die Planunterlagen bereits öffentlich auslagen“, sagte Heß.

 Der Bürgermeister wies jedoch darauf hin, dass man zwischen genereller Akteneinsicht und öffentlicher Beteiligung im Bauleitplanverfahren unterscheiden müsse. Die Möglichlichkeit zur Akteneinsicht besteht nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung nur für die Stadtverordnetenversammlung. „Selbst der einzelne Stadtverordnete hat persönlich kein Recht zur Akteneinsicht, dies kann nur über einen extra gebildeten Akteneinsichtsausschuss oder über einen von der Stadtverordnetenversammlung beauftragten Ausschuss geschehen, wie jüngst in Bezug auf das Galerieprojekt ‚Frankenberger Tor‘“, erläuterte der Bürgermeister. Einzelne Bürger oder Bürgerinitiativen hätten nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung kein Recht auf Akteneinsicht. „Hätten mich die Vertreter der Bürgerinitiative gleich beim Pressetermin am vergangenen Freitag darauf angesprochen, hätte ich dies sofort erläutern können,“ betonte Heß. 

Der Rathauschef wies aber darauf hin, dass es außerhalb der Akteneinsicht durch die Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich im Bauleitplanverfahren eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaft gibt. „Diese ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches gesetzlich vorgeschrieben und wird auch öffentlich bekannt gemacht“, erläuterte Heß. So gebe es als erste Stufe eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die für das künftige Baugebiet ‚Bachwiesen‘ vom 02. Juni bis 04. Juli 2014 erfolgt ist. Heß: „Die amtliche Bekanntmachung, dass die Planunterlagen zur Einsichtnahme ausliegen, erfolgte am 24. Mai 2014 in der Frankenberger Zeitung und in der Frankenberger Allgemeinen.“ Im genannten Zeitraum hätten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gehabt, in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen und ihre Bedenken und Einwände vorzubringen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass im konkreten Fall für die Bachwiesen das Stadtbauamt bereits Detailplanungen ausgelegt habe, obwohl dies für die erste Stufe der Beteilung von Bürgern und Behörden noch gar nicht zwingend vorgesehen sei.
Parallel zur Beteiligung der Bürgerschaft erfolgte nach Auskunft des Rathauschefs die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, wo sich die sogenannten Träger öffentlicher Belange – beispielsweise Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Straßenverkehrsbehörden – zu den Planungen für das Baugebiet äußern können. „Alle Bedenken, Einwände und Anregungen von Bürgern und Behörden werden in die weiteren Planungen miteinbezogen und abgewogen. Anschließend wird es einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sowie eine weitere vierwöchige Auslegung des Bebauungsplanes mit Beteiligung der Öffentlichkeit geben, die sogenannte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch“, erläuterte Heß das weitere Verfahren. Auch in der überarbeiteten Fassung werden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu weiteren Stellungnahmen haben, betonte der Bürgermeister. Anschließend erfolge eine nochmalige Abwägung der vorgebrachten Einwände aus der Bürgerschaft und von den beteiligten Behörden. Heß: „Erst wenn alle Anregungen und Einwendungen abgewogen sind, wird die Stadtverordnetenversammlung einen offiziellen Satzungsbeschluss fassen, der dann nochmals vier Wochen ausgelegt wird, um auch hier wiederum allen Beteiligten die Möglichkeit zur Einsicht zu geben.“ Nach der Bekannzmachung des Satzungsbeschlusses bestehe natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, juristische Schritte gegen einen Bebauungsplan vorzunehmen, also dagegen zu klagen, oder ein Normenkontrollverfahren anzustreben. Heß: „Die Verwaltung wird also im Rahmen der Offenlegung und der Einsichtnahme in das Verfahren streng nach Recht und Gesetz verfahren.“ Was natürlich nicht gehe, sei die Zurverfügungstellung von personenbezogenen Daten, bespielsweise die Namen von Bauplatzinteressenten. Weiterhin ist es nach Angaben des Bürgermeisters nicht möglich, dass sich Bürgerinnen und Bürger Einsicht in ältere Protokolle der städtischen Gremien, so zum Beispiel des Ortsbeirates oder der Stadtverordnetenversammlung, verschaffen können. Heß: „Hierzu sagen die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Rechtsprechung und die Kommentierung ganz klar, dass sich das öffentliche Informationsbedürfnis darauf beschränkt, dass für die öffentlichen Sitzungen der kommunalen Gremien die Tagesordnung amtlich bekannt gemacht wird und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung besteht.“
Es sei also wichtig, zwischen Akteneinsicht und gesetzlich vorgeschriebener Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleiplanverfahren zu unterscheiden, betonte Bürgermeister Rüdiger Heß abschließend: „Wir haben und werden uns an den rechtlichen Rahmen halten.“

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