Dr. Herbert Hirschler(FDP) im Gespräch mit heimischen Wohnungsbaugenossenschaften

Heinrich Heidel, Ulrich Schultze, Dr. Herbert Hirschler, Volker Schultze und Dieter Schütz.

Hessen stellt Darlehen von jährlich 62 Millionen Euro für soziale Wohnraumförderung bereit

Korbach(nh/od) Zu einem informativen Gespräch trafen sich in Korbach der ehemalige Staatssekretär des Hessischen Wirtschaftsministeriums und jetzige Sonderbeauftragte der Hessischen Landesregierung für das Wohnungswesen, Dr. Herbert Hirschler sowie die beiden Vorstandsmitglieder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften aus Korbach und Bad Arolsen, Ulrich und Volker Schultze. Gegenstand des Austauschs war die soziale Wohnraumförderung im Mietwohnbau zur Schaffung von Wohnraum und die Modernisierung von Wohnraum durch öffentlich geförderte Baudarlehen. Möglich wurde das Gespräch durch die guten Beziehungen des langjährigen früheren Landtagsabgeordneten Heinrich Heidel (Vöhl) und des Kreisvorsitzenden der FDP Waldeck-Frankenberg Dieter Schütz (Willingen) in die Landeshauptstadt. Heidel war in den 1980iger Jahren bei der Wohnungsbaugenossenschaft in Korbach als Mitarbeiter beschäftigt gewesen.

 

Dr. Hirschler erläuterte, dass das Land Hessen ein Volumen von jährlich 62 Millionen Euro in Form von Darlehen für die soziale Wohnraumförderung bereit stellt. In der neuen Legislaturperiode werden darüber hinaus zusätzliche 360 Millionen Euro zumeist in Form von zinsgünstigen Darlehen im „Sonderprogramm für den Wohnungsbau in Hessen“ zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt. Die energetische Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann mit der hessischen Förderung einschließlich Belegungsbindung kombiniert werden. Die Anzahl der Wohnungen mit sogenannter Belegungsbindung ist in Korbach und Bad Arolsen seit Jahren rückläufig. Bei der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft Korbach sind derzeit noch 46 Wohnungen „öffentlich gefördert“, was fünf Prozent des Wohnungsbestandes entspricht. Davon wurden zuletzt noch 22 Wohneinheiten abgelöst. Bei der Wohnungsbaugenossenschaft Arolsen gibt es noch 140 geförderte Wohnungen. Dies entspricht 23 Prozent.

Die beiden Vorstandmitglieder der Wohnungsbaugenossenschaften erklärten, dass die Einkommensgrenzen zum Erhalt einer „öffentlich geförderten Wohnung“ durch das Hessische Wohnraumförderungsgesetzt HWoFG zu niedrig sind, da durch die Belegungsrechte nur Personen mit sehr kleinen Einkommen eine Wohnberechtigungsbescheinigung erhalten und somit eine Durchmischung der Mieterschaft schwierig ist, so dass der Anreiz zur Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel etwa bei umfangreicher Modernisierung gering ist. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 22.000 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Ein zusätzlicher Grund für einen Verzicht auf die öffentliche Förderung sei die derzeitige Niedrigzinsphase mit Zinssätzen unter drei Prozent seit Oktober 2011. Die neuen Programme könnten möglicherweise Anreize bieten. Dies werde zurzeit geprüft.

Ein weiteres Thema war der Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum in Hessen. Aufgrund der stark steigenden Mieten in den Ballungsräumen liegt der Schwerpunkt allerdings in Südhessen. Aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg lag im letzten Jahr kein Antrag vor. Zum aktuellen Thema „Mietpreisbremse“ ist davon auszugehen, dass für die Wohnungsbaugenossenschaften Korbach und Bad Arolsen keine Ertragseinbrüche aufgrund ihres satzungsmäßigen Auftrages, die Mitglieder und Mieter mit günstigem Wohnraum zu versorgen, zu erwarten sind. Die Kaltmieten der beiden Wohnungsunternehmen liegen bei Anschlussvermietung derzeit zwischen 3,80 und 4,40 Euro/Quadratmeter je nach Lage und Ausstattung und sind somit nach wie vor als günstig zu bezeichnen. Die ortsüblichen Vergleichsmieten in Korbach und Bad Arolsen liegen aktuell zwischen fünf Euro für Bestandswohnungen und sechs Euro für Neubauten. Die Mietpreisbremse bezieht sich auf Mieten, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Anschlussvermietungen, also zwischen 5,50 Euro und 6,60 Euro, liegen. Künftig ist damit zu rechnen, dass auch hier Mieter mit kleinem Einkommen es schwer haben werden, passenden und preislich als angemessen zu bezeichnenden Wohnraum zu finden. Tendenziell ist die Nachfrage nach Wohnraum in den Städten steigend und auf den Dörfern fallend, zum Teil gleich Null. Dies wirkt sich auch auf die Mietpreise aus.

Gerade die steigenden Baukosten durch die vollen Auftragsbücher des heimischen Handwerks auf der einen Seite und die hohen energetischen Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) auf der anderen Seite machen es zunehmend schwieriger, bestehenden Wohnraum zu modernisieren und die Mieten nach der Modernisierung in einem für die Bestandsmieter bezahlbaren Rahmen zu lassen. „Die gesetzliche Kostengrenze von elf Prozent aus dem BGB kann bei unseren Mieten bei weitem nicht für die Berechnung der Mieterhöhung herangezogen werden“, erklärte Volker Schultze von der Wohnungsbaugenossenschaft Arolsen. „Unsere Bemühungen zur Modernisierung werden dennoch auch künftig nicht nachlassen. Allerdings müssen Investitionen auch bei uns wirtschaftlich sinnvoll und mietrechtlich vertretbar sein.“

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