Kommunen ernst nehmen: Landkreis muss sich auf eigentliche Aufgaben beschränken

Volkmarsen(nh/od). Bad Arolsen, Frankenau, Hatzfeld, Volkmarsen und Willingen sind unter den Kommunalen Schutzschirm gegangen und haben damit ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung faktisch an Wiesbaden abtreten müssen. Die Finanzen in Diemelstadt geraten in Schieflage, nachdem die neue Landesregierung bereits zugesagte Fördermittel für das Programm Stadtumbau Nordwaldeck nicht mehr kofinanziert. Die Grund- und Gewerbesteuern werden auch von den übrigen kreisangehörigen Kommunen stetig angehoben. Hinzukommen neue Abgaben wie Friedhofsgebühren und so weiter und eine weitere Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

Dennoch reichen die Einnahmen der Gemeinden nicht aus. Sie müssen auch noch die weiterhin verfassungswidrige Mangelausstattung
durch den kommunalen Finanzausgleich verkraften. In dieser Situation wenden sich die Bürgermeister an den Landkreis. Sie wollen verhindern, dass die Kreisumlage erneut angehoben wird. Sie befürchten ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit. Doch statt Verständnis ernten sie nur Häme und Unverständnis. Ihnen wird vorgeworfen, geschlossen gegen den Landrat Wahlkampf zu betreiben. Die Grünen zeigen sich gar irritiert. Tatsächlich zeigen sie aber nur, dass sie die eigentlichen Aufgaben eines Landkreises überhaupt nicht kennen. In Hessen gibt es einen vierstufigen Verwaltungsaufbau: Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk, Land. In diesem Aufbau dürfen ausschließlich die Gemeinde und das Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben Steuern erheben.
Ein Landkreis ist ausschließlich dazu da, solche regionale Aufgaben zu übernehmen, welche über die Gemeindegrenzen hinausgehen. Beispiele hierfür sind der Schul- und Straßenbau. Für diese Aufgaben erheben sie von den Kommunen die Kreisumlage. Aktuell beträgt diese Umlage 53,29 %. Wenn der Kreis sich auf seine eigentlichen Aufgaben beschränken würde, könnte diese Umlage sogar gesenkt und die Kommunen entlastet werden. Stattdessen werden immer mehr freiwillige Aufgaben übernommen, die auf Bundes- oder Landesebene besser gelöst werden können. Zwei Beispiele aus 2014 sind ein Verhütungsmittelfonds und eine Krankenversichertenkarte für Asylbewerber. Diese Leistungen sind bereits durch Bundesgesetze geregelt und müssen nicht noch mit Kreismitteln aufgestockt werden. Es ist in dieser Verwaltungsgliederung nicht gewollt, dass auf Landkreisebene Politik gemacht wird. Sonst hätten Landkreise das Recht, neben Jagd- und Fischereisteuer eigene, ertragreiche Steuern zu erheben. Der Landkreis muss die Prinzipien der Subsidiarität und der Konnexität endlich wieder achten und den Kommunen ihren finanziellen Spielraum zurückgeben, um das Leben der
Bürgerinnen und Bürger mit öffentlichen Einrichtungen angemessen gestalten zu können. Die AfD fordert den Kreistag auf, nach Resolutionen zum Genmais und zu Osterfeuern auch eine Resolution an das Land zu richten, in dem die gebotene finanzielle Mindestausstattung für den Kreis
gefordert wird und die Kommunen nicht weiter zu belasten.

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