Wiesbaden(pm). Die Corona-Schutzmaßnahmen richten sich künftig an der Zahl der Menschen aus, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Bei 2G-Option für private Publikumseinrichtungen entfallen weitere Maßnahmen wie Abstandsgebote und so weiter, es besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Schulunterricht. „Die schwarz-grüne Landesregierung hat die auslaufende Corona-Schutzverordnung neu gefasst. Wichtigste Änderung ist, dass sich künftig die Schutzmaßnahmen vor allem nach der Zahl der Menschen bemessen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen – die Hospitalisierungsrate löst die bisherige 7-Tage-Inzidenz als Pandemie-Maßstab ab. Vor allem in der Statistik der Corona-Fälle der…
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