Korbach(pm/od). Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine neue EU-Öko-Verordnung, die unter Fachleuten auch als das „Bio-Grundgesetz“ angesehen wird. Sie löst die von 2009 bis 2021 geltende Verordnung ab und enthält zahlreiche Änderungen für die landwirtschaftliche Erzeugung. Ob neues Vorsorgekonzept oder eine risikoorientiertere Kontrolle, der neue Begriff der „Umstellungsproduktionseinheiten“ oder der Zukauf von (Zucht)Tieren, die Bio-Branche muss sich mit viel Neuem vertraut machen. Um Biobetrieben die Orientierung in der geänderten Verordnung leichter zu machen und einen Weg durch die von vielen Landwirten als Paragraphendschungel empfundenen Vorschriften aufzuzeigen, findet am…
Weiter lesen