Waldeck-Frankenberg(pm). Die Jobs der rund 1.910 Baubeschäftigten im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Klaus Michalak von der IG BAU Nordhessen. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Michalak.…
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Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert
Korbach(pm). Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2025 gültig, informiert die Agentur für Arbeit Korbach. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits seit 2024 in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Betriebe können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der Agentur für Arbeit…
Weiter lesenBezug von Kurzarbeitergeld – Sonderregelungen sind ausgelaufen
Korbach(pm). Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Seit dem 1. Juli 2023 gelten deshalb für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten: Es muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall von mehr als 10…
Weiter lesenKurzarbeit: 10-Prozent-Regel gilt weiter
Sonderregelungen Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert Korbach(pm). Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben, wie die Agentur für Arbeit Korbach mitteilt. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Unverändert bleibt auch: Die Sozialversicherungsbeiträge…
Weiter lesenKurzarbeitergeld: Sonderregelungen bis 30. Juni verlängert
Korbach(pm). Der Gesetzgeber hat die Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Dazu gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit, wie die Agentur für Arbeit Korbach mitteilt. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30. Juni wird zudem weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis…
Weiter lesenKurzarbeitergeld: Sonderregelung bis Jahresende verlängert
Korbach(pm). Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende verlängert. Bisher war diese Regelung auf Ende September befristet. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll erstattet. Der Bezug…
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