Bad Wildungen(pm). Zweitwohnungsinhaber in Bad Wildungen erhalten in den nächsten Tagen einen Bescheid, mit dem ein jährlicher Kurbeitrag festgesetzt wird. Betroffen sind alle Zweitwohnungsinhaber in der Kernstadt und im Stadtteil Reinhardshausen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob sie die Wohnung angemietet haben oder Eigentümer sind. Der jährliche Kurbeitrag ist satzungsgemäß unabhängig von der Häufigkeit oder Dauer der Aufenthalte in Bad Wildungen. Es handelt sich um einen pauschalen Betrag, der für alle Zweitwohnungsinhaber gleich ist und sich nach dem gültigen Kurbeitrag für Erwachsene richtet. Selbstverständlich erhalten die kurbeitragspflichtigen Zweitwohnungsinhaber auch eine Gästekarte…
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