Die Obere Wasserbehörde: Wasserentnahmen aus Gewässern einschränken

Kassel(pm). Das Regierungspräsidium (RP) Kassel gibt in Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden Hinweise zur Einschränkung von Wasserentnahmen. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich gesunken. Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind daher teilweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich und bedürfen besonderer Sensibilität, so die Obere Wasserbehörde. „Die erlaubnisfreien Wasserentnahmen im Rahmen des Anliegergebrauchs oder das umfängliche Schöpfen von Hand müssen an kleinen Gewässern unterbleiben. Aber auch an großen Gewässern darf durch die Wasserentnahmen der Abfluss nicht wesentlich vermindert…

Weiter lesen