Junge Union begrüßt die Lockerungen für Clubbetreiber und Gastronomen

Waldeck-Frankenberg(pm). Für hessische Veranstalter, Gastronomen und Clubbetreiber gibt es nun, seit dem 16.9.2021, endlich wieder eine vernünftige Öffnungsperspektive, nach 1,5 Jahren des Bangens und Hoffens auf Lockerungen. Ihnen steht es nämlich ab sofort frei in Innenräumen die 2 G-Regel einzuführen. Zutritt erhalten also nur diejenigen, die entweder von Corona genesen sind oder vollständigen Impfschutz nachweisen können. Im Gegenzug fallen Auflagen für den Innenbereich, wie Kapazitätsbeschränkungen oder die Maskenpflicht. „Die Möglichkeit für Clubbetreiber, 2G einzuführen, ist kein Impfzwang durch die Hintertür, vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Regelung der Betreiber…

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