Bad Wildungen: Änderung bei der Einsammlung von Altkleidern

Bad Wildungen(pm). Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRahmenRiLi) ab 01.01.2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor. Ab diesem Datum sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger daher zur getrennten Erfassung von Alttextilien verpflichtet. Im Stadtgebiet Bad Wildungen erfolgte die Einsammlung der Alttextilien bisher durch das Deutsche Rote Kreuz. Ab dem 1. Februar 2025 erfolgt die Einsammlung der Alttextilien durch die Stadt Bad Wildungen. Hierzu richtet die Stadt einen zentralen Sammelpunkt auf dem städtischen Bauhof ein. Hier kann man die Alttextilien freitags in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr abgeben. Die Altkleidercontainer werden ab Mitte Januar vom Deutschen Roten Kreuz aus dem gesamten Stadtgebiet abgezogen.