Tag der Kinderrechte

Wiesbaden(pm). Am 20. November wird zum Internationalen Tag der Kinderrechte daran erinnert, dass jedem Kind elementare Rechte zustehen: auf Gesundheit und Bildung, auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt. Die Hessische Landesregierung will diese Rechte verwirklichen und hat zudem die Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, Miriam Zeleke, eingesetzt. Unlängst wurde der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Unter dem Titel „Zuversicht braucht Vertrauen“ sind darin auf über 600 Seiten die wesentlichen Erkenntnisse dazu zusammengefasst, wie sich die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aktuell darstellt. „Der Bericht führt uns als politischen Akteurinnen und Akteuren, die die Aufgabe haben, für junge Menschen in Hessen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, eindrucksvoll vor Augen, wie komplex die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen geworden ist. Viele junge Menschen empfinden ihre Zukunft als unsicher, oftmals fühlen sie sich benachteiligt. Deswegen ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgen und Nöten Gehör finden und in ihrem Lebensumfeld entsprechende Möglichkeiten zur Teilhabe haben“, sagt die Obfrau für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege der SPD-Landtagsfraktion und Vizepräsidentin, Dr. Daniela Sommer.

Sommer erinnert daran, dass die Festschreibung der Kinderrechte in der Verfassung des Landes Hessen mit der Volksabstimmung zur Hessischen Wahl des 20. Hessischen Landtags am 28.Oktober 2018 erfolgte. Im Sinne der Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention wurden durch die Verfassungsänderung Schutz- und Förderrechte sowie ein altersgemäßes Recht auf Mitbestimmung bestätigt und gestärkt. In § 4 Abs. 2 HV heißt es: „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

Das Land Hessen setzt sich mit und durch das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) für Regelungen über den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung zum Schutz und zur Beteiligung junger Menschen ein. Zum 35. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention steht das Motto „Kinderrechte leben – Demokratie stärken!“ im Fokus. „In Hessen haben wir uns dazu verpflichtet, Kinderrechte und damit die demokratischen Grundwerte wie Partizipation, Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, Toleranz und Respekt vor den Rechten und der Meinung anderer mit Leben zu füllen! Kinderrechte müssten mehr als Symbolik sein! Es ist uns daher wichtig, Kinder und Jugendliche besser und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen. Ihre Meinungen und Bedürfnisse sollen gehört und berücksichtigt werden, um eine kindgerechte Umgebung zu schaffen. Die Enquetekommission, die im Hessischen Landtag installiert wurde, soll explizit die Beteiligung zum Thema machen und wichtige Impulse geben, denn indem wir Rechte aller Kinder und Jugendliche beachten, fördern wir soziale Gerechtigkeit. Es ist wichtig, Benachteiligungen abzubauen und jedem Kind die gleichen Chancen zu bieten!“ so Sommer abschließend.

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