Vöhl-Herzhausen(pm). Das Elternhaus von Joana Stracke in Herzhausen ist nicht nur ein anerkanntes Kulturdenkmal, sondern befindet sich auch in allerbester Lage. Nur ein schmales Nachbargrundstück und die Uferpromenade trennen das Haus vom Edersee – ein Katzensprung hin zu Fahrten mit dem eigenen Boot oder zum Wassersport. Kein Wunder, dass es die junge Frau zu Ausbildung und Beruf nicht in die Ferne zieht, sondern sie ihren Lebensmittelpunkt in der Heimat beibehalten möchte. Dazu will sie die ehemalige Scheune der lang gestreckten Hofanlage, zu der ihr Elternhaus gehört, als zweigeschossige Wohnung ausbauen, zusätzlich aufgewertet durch eine Terrasse hin zum Garten. Ober- und Dachgeschoss werden zu ihrer
neuen Wohnstatt, das Erdgeschoss weiter als Garage und Werkstatt genutzt. Unterstützung erhielt die junge Bauherrin nun aus dem Förderprogramm des Landkreises zur Sanierung alter Bausubstanz. Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Karl-Friedrich Frese überreichte einen Förderbescheid über 25.000 Euro, der höchstmöglichen Summe, die das Programm zu bieten hat. „Genau das wollen wir mit dieser Förderung erreichen: eine Umnutzung alter Bausubstanz in modernen Wohnraum, die Beseitigung von Leerständen und damit auch eine Belebung der Ortskerne“, lobte Frese die Sanierungspläne von Joana Stracke. Durch den Ausbau eines bereits bestehenden Gebäudes statt einer Neuerrichtung trägt die junge Bauherrin auch dazu bei, weitere Flächenversiegelung zu verhindern. Das ist ihr ebenso wichtig wie die Zukunftsplanung direkt neben dem Haus, in dem sie ihre Kindheit und Jugend verbracht hat. Dort zu wohnen, wo andere Urlaub machen, hat eben seinen besonderen Reiz. Dem stimmt Baudezernent Frese zu: „Wir müssen wegkommen von den Neubauten und erst einmal schauen, wo in unseren Dörfern und Städten es eine Möglichkeit zur Sanierung des bereits Bestehenden gibt.“ Denn schließlich wolle sich ja auch niemand bei der Fahrt ins Neubaugebiet dem unschönen Anblick eines verfallenden Ortskerns aussetzen.
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Förderprogramm des Landkreises zur Sanierung alter Bausubstanz – Alte Bauten sanieren und neu nutzen
Waldeck-Frankenberg ist reich an Gebäuden aus dem vorletzten oder letzten Jahrhundert, die zwar sichtlich „alt“ sind, im Sinne des Denkmalschutzes aber trotzdem nicht alle Auflagen erfüllen, umfangreich gefördert zu werden. Aus diesem Grund stehen viele der Gebäude seit Jahren leer, manchmal sogar seit Jahrzehnten, obwohl sie bereits seit langem zum Verkauf angeboten werden. Interesse an der alten Bausubstanz ist wohl vorhanden, allein fehlen die Finanzmittel zu nicht nur gebotenen, sondern zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine neue Nutzung der Gebäude. Der Landkreis hat sich dieses Themas angenommen. Er unterstützt die Städte und Gemeinden dabei, Leerstand in den Ortslagen zu vermeiden, und fördert mit einem eigenen Programm zur Sanierung alter Bausubstanz geeignete Planungen und bauliche Maßnahmen. Ziel des Programms ist es, neue Nutzungskonzepte für ältere Gebäude zu ermöglichen, Akzente zu setzen und Anreize für eine noch lebenswertere Gestaltung des ländlichen Raums zu schaffen. Im Rahmen dieser besonderen Förderung werden jährlich eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm sollen vor allem kleinere Orts- und Stadtteile als Wohn- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Interessierte Bauherren erhalten bei der Vorbereitung ihrer Baumaßnahmen und beim Stellen des Förderantrags Unterstützung durch den Fachdienst Bauen des Landkreises. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kommunen, Vereine, Verbände oder Unternehmen können die Fördermittel in Anspruch nehmen. Voraussetzung sind bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen Waldeck-Frankenberger Ortschaften mit einer Mindest-Investitionssumme von 10.000 Euro. Gewünscht ist, dass bei den Baumaßnahmen Elemente des regionaltypischen Baustils verwendet werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Höchstsumme von 25.000 Euro. Förderfähige Kosten sind:
– vorbereitende Maßnahmen (z. B. Konzepte zur Innenentwicklung, kommunale Bodenerneuerung),
– bauliche Investitionen (z. B. Sanierung, Erwerb leerstehender Gebäude, Herstellung von Barrierefreiheit),
– Planungskosten für Architekten- und Ingenieursleistungen oder
– Investitionen in Grundversorgung und Daseinsvorsorge.





