Waldeck-Frankenberg(pm). In kaum einem anderen Bundesland ist das Tanzverbot an den stillen Feiertagen zu Ostern so restriktiv geregelt wie in Hessen. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen beginnt bereits an Gründonnerstag, umfasst sowohl Karfreitag als auch den Karsamstag und endet erst am Abend des Ostermontags. Diese Regelung wollen die Jungen Liberalen (JuLis) Waldeck-Frankenberg abschaffen. „Das Tanzverbot stammt aus einer Zeit, in der Religion noch Staatsangelegenheit und nicht Privatsache war. Die Trennung von Staat und Kirche ist aber heute kein radikales Konzept mehr, sondern Notwendigkeit einer liberalen, säkularen Gesellschaft. In Zeiten in denen die Kirche jedes Jahr an Mitgliedern verliert, ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die gesamte Gesellschaft sich aufgrund christlicher Gewohnheiten und Rituale einschränken muss. Gläubige Menschen können weiterhin stille Feiertage auch still verbringen, ohne gestört zu werden. Doch mit der Aufhebung des Tanzverbots kann jungen Menschen mehr Freiheit und Selbstbestimmung zugesprochen werden“, erklärt Ruhwedel. „Das Hessische Feiertagsgesetz stammt aus 1971 – seitdem hat sich die Gesellschaft stark verändert. Diese gesellschaftliche Entwicklung muss auch die hessische Landesregierung anerkennen und das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltung als Konsequenz vollständig abschaffen“, so Ruhwedel abschließend.