Kassel(pm). Das Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde (ONB) hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 26. Oktober die Entnahme von zwei Wölfen, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der
Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen haben, genehmigt. Die ONB reagiert damit auf vermehrte Rissereignisse, bei denen durch Wölfe Zäune überwunden wurden, und den entsprechenden Antrag des Landkreises Fulda, der sich auf eine vorangegangene Entscheidung der Regierung von Unterfranken bezieht. Die bayerische Behörde hatte nach mehreren Schafsrissen in der Rhön eine bis zum 9. November befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen erteilt, die als Verursacher der Schafsrisse identifiziert wurden. Die Genehmigung des RP Kassel nimmt dasselbe Wolfspaar in den Blick und ermöglicht dessen Entnahme auch in dem unmittelbar in Hessen angrenzenden Bereich. Nach gründlicher Prüfung sehen das HMUKLV und das RP Kassel übereinstimmend die Voraussetzungen für eine Entnahme der Wölfe GW3092f und GW3222m auch auf hessischer Seite als gegeben an: Bei Nutztierschäden im Bereich Ehrenberg am 6. und 9. Oktober wurde
kürzlich DNA von GW3092f nachgewiesen, was auf ein länderübergreifendes Aktionsgebiet hinweist. In Verbindung mit den Rissereignissen auf bayerischer Seite, die in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Rissen in Hessen stehen, sowie weiterer Vorfälle im hessischen und bayerischen Spessart, ist daher davon auszugehen, dass das Wolfspaar die Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes erlernt hat und weitere Rissereignisse zu erwarten sind. Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig.
Die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist bis zum 9. November 2023 befristet und räumlich auf das Gemeindegebiet Ehrenberg, hier der Bereich zwischen der Bundesstraße 278 und der Landesgrenze zu Bayern begrenzt, und schließt damit an das im Bescheid aus Unterfranken benannte Gebiet der „Langen Rhön“ an. Die
Entnahmebefugnis erstreckt sich ausschließlich auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzte Flächen mit Nutztierherden sowie einen Pufferbereich von maximal 1.000 Metern um diese Nutztierhaltungen. Die konkreten Modalitäten der Entnahme sollen aufgrund der Sach- und Ortskenntnis durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Fulda umgesetzt und koordiniert werden. Für Gebiete des Landkreises Fulda außerhalb der Gemeinde Ehrenberg sieht die ONB das Vorliegen der Voraussetzungen zur Wolfsentnahme momentan nicht als gegeben an. Halterinnen und Halter von Weidetieren in ganz Hessen sind dazu aufgerufen, ihre Herden mit modernen Weidezäunen zu schützen.
Das Beispiel der Wölfe, die jetzt zum Abschuss freigegeben wurden, zeigt, dass Wölfe an unzureichend geschützten Weidetieren unerwünschtes Jagdverhalten erlernen können. Die Tötung von Wölfen kann nur eine kurzfristig wirksame Maßnahme sein. Weidetierhaltende sollten die gewonnene Zeit nutzen, um die Sicherheit ihrer Tiere zu verbessern. Das Land Hessen stellt umfangreiche Hilfsangebote wie Beratung und Übernahme von Kosten für bessere Zäune zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Förder- und Beratungsangeboten des Landes sind zu finden unter: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderung/weidetierschutz-richtlinie.