AG Migration Nordhessen kritisiert Beschluss der EU-Innenministerkonferenz

Kassel(pm). Die AG Migration in der äußert harte Kritik hinsichtlich der geplanten Einführung von Asylgrenzverfahren an der EU-Außengrenze. Die nordhessische AG Migration und Vielfalt verurteilt die von der EU-Innenministerkonferenz beschlossene Ausweitung von Grenzverfahren, da diese zu Haftlager an den EU-Außengrenzen, wie auf Lesbos und Moria führen werden. Zudem wird der Beschluss massiv die zivilgesellschaftliche und anwaltliche Unterstützung für Geflüchtete erschweren und den Rechtsschutz der Geflüchteten einschränken.

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen sich nicht ihrer asylpolitischen Verantwortung entziehen, indem sie das Konzept der sicheren Drittstaaten ausweiten und Geflüchtete an der Außengrenze durch Zäune und Lager aufhalten. Ein funktionierendes europäisches Asylsystem erfordert eine gerechte und verbindliche Verteilung der Aufgaben in der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Das in dem Beschluss gestärkte Dublin-Verfahren steht dieser gerechten Verteilung entgegen und verlagert die Hauptlast der Aufnahme und Registrierung an die Staaten entlang der EU-Außengrenze.

„Wir sind der Auffassung, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Registrierung, menschenrechtskonformen Aufnahme und angemessenen Unterbringung erfüllen sollten. Ein verbindliches europäisches Verteilsystem mit möglichst breiter Beteiligung der Mitgliedsstaaten unter Einbindung einer „Koalition der Willigen“ ist von entscheidender Bedeutung.“ , so Thevagar Mohanadhasan. Thevagar Mohanadhasan, Vorsitzender der nordhessischen AG Migration und Vielfalt in der SPD sagt: „Das Recht auf Asyl darf nicht an der EU-Außengrenze enden. Die vermeintliche Debatten um Altersgrenzen und der Dauer von Asylverfahren sollen von den faktische Konsequenz der Reform-Pläne ablenken: Der Aushebelung des Rechts auf Asyls und der Einrichtung von Grenzlagern.“ Unabhängig von den geplanten Reformen muss der Zugang zum Asylsystem und die Einhaltung der Menschenrechte effektiv gewährleistet werden. Auch wenn das europäische Asylsystem hohe Standards aufweist, werden diese irrelevant, wenn Schutzsuchenden der Zugang zu den europäischen Außengrenzen verwehrt wird.