Förderung des Tierschutzes: RP Kassel erkennt neu gegründete „Armin und Jutta Kleinwächter Stiftung“ an

Kassel(pm). Die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Kassel hat die neu gegründete „Armin und Jutta Kleinwächter Stiftung“ in Allendorf (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg) als rechtsfähig anerkannt. Regierungspräsident Mark Weinmeister übergab heute die Anerkennungsurkunde an die Stiftungsgründer. Die am 15. Februar 2023 errichtete Stiftung mit Sitz in Allendorf (Eder) verfolgt als Stiftungszweck die Förderung des Tierschutzes. Dieser soll verwirklicht werden durch Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die Tierleid, Tiermissbrauch und Tierquälerei verhindern sowie Projekte zum Tierwohl und Tierschutz aktiv begleiten. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Regierungspräsident Mark Weinmeister übergab die Anerkennungsurkunde, mit der der Stiftung die Rechtsfähigkeit bescheinigt wird, an die beiden Gründer Armin und Jutta Kleinwächter. „Ich beglückwünsche Sie zu der Neugründung und freue mich, dass Sie sich mit Ihrer Stiftung für die Belange des Tierwohls einsetzen wollen. Bürgerschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule, die die staatlichen Anstrengungen im Tierschutz sinnvoll ergänzen kann. Danken möchte ich an dieser Stelle meinen Mitarbeitenden im Sachgebiet Stiftungsaufsicht, die das Anerkennungsverfahren rasch und dabei gründlich durchgeführt haben“, so Weinmeister. Armin Kleinwächter bedankte sich seinerseits bei den Mitarbeitenden der Stiftungsaufsicht „für gute, konstruktive und kompetente Betreuung. Das bereitgestellte Informationsmaterial und die schnelle Erreichbarkeit haben den gesamten Prozess enorm beschleunigt.“ Mit der Anerkennung der Armin und Jutta Kleinwächter Stiftung liegt die Zahl der zugelassenen Stiftungen im Regierungsbezirk Kassel bei 295.

Hintergrund:

Eine Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu verfolgen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des ,Betriebs‘. Die Stiftungsaufsicht obliegt in Hessen den Regierungspräsidien. Bei der Errichtung einer Stiftung im Regierungsbezirk Kassel berät das Team der Stiftungsaufsicht, Dezernat 41, gerne und leistet auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Verfassung gerne Hilfestellung. Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/aufsicht/stiftungen.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.