Wirtschaftsdünger: Importmeldungen bis 31. März

Kassel(pm). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31. März 2023 gemeldet werden. Daran erinnert das Regierungspräsidium (RP) Kassel, das im Düngerecht eine hessenweite Zuständigkeit hat. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger
enthalten (z.B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen
Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2023 beim RP Kassel gemeldet werden.

Die Importmeldung muss an das RP Kassel übermittelt werden, sofern die Summe aller abgegebenen plus beförderten plus angenommenen Wirtschaftsdünger pro Jahr mindestens 200 t Frischmasse beträgt. Seit März 2022 kann die Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen erfüllt werden. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.de.
Welche Zugangsdaten werden benötigt?
Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit derselben Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZID-Datenbank genutzt werden, anmelden. Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen sie die Zulassungsnummer für ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können man beim RP Kassel beantragen. Melden Sie sich, wenn Sie ihre Zulassungsnr. nicht finden sollten, gerne beim RP Kassel.

Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe usw. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten, um das Programm nutzen zu können. Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte Formular. Weitere Information zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung
sowie das o.g. Formular finden Sie unter: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht.
Für Interessierte stellt das RP Kassel das Meldeprogramm per  Onlinekonferenz (Skype) vor. Sie haben die Möglichkeit, eine Importmeldung parallel einzugeben und Fragen zu stellen. Bei Interesse schreiben an Sabine Püschel (Kontakt s.u.) unter Angabe des Terminwunsches eine E-Mail. Termine: 7. und 15. März 2023, jeweils
um 10 Uhr (Dauer max. 1 Stunde).
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:
Sabine Püschel
Tel.: (0561) 106 4211
Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de
Jörg Schäfer
Tel.: (0561) 106 4214
Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de

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