Damit die Handgriffe im Notfall sitzen: Ausbildung zum Ersthelfer für Handwerksbetriebe

Korbach/Frankenberg(pm). Auf Baustellen oder in Handwerksbetrieben muss mit einer erhöhten Unfallgefahr gerechnet werden. Bereits nach zwei Jahren haben viele Teilnehmer ihr Erste Hilfe-Wissen halb vergessen. Daher ist eine regelmäßige Fortbildung in Erster Hilfe alle zwei Jahre zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschrieben. Damit die Handgriffe im Notfall sitzen und unter Stress und Zeitdruck keine Panik aufkommt, unterstützen wir unsere Innungsbetriebe bei der Durchführung der Erste-Hilfe-Schulungen.  Über 250 Handwerksbetriebe aus dem gesamten Landkreis beteiligten sich an den Erste-Hilfe-Schulungen der Kreishandwerkerschaft. Dabei unterstützen uns unsere langjährigen Referenten Thomas Nolte und Erwin Richhardt von Erste Hilfe Hessen aus Waldeck-Sachsenhausen. In der Niederlassung Frankenberg wurden ebenfalls Kurse für Betriebe aus dem Raum Allendorf (Eder), Battenberg (Eder) und Frankenberg (Eder) vom Deutschen Roten Kreuz in Frankenberg durchgeführt.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören lebensrettende Sofortmaßnahmen, stabile Seitenlage, Atemwegsmanagement, Herz-Lungen-Wiederbelebung, automatisierter externer Defibrillator, Schocklagerung, Erkennung von Herzinfarkten und Schlaganfällen, Epilepsie, Vergiftungen, Verätzungen, Asthma und Hyperventilation, Sonnenstich, Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Erfrierungen und Unterkühlung, Verletzungen und Wundversorgung, Verletzung der Wirbelsäule, Halsschienengriff, Halskragen, Druckverband, PECH-Regel, Knochenbruch, Zerrung und Prellung mit Fixationen und Ruhigstellen, Brandverletzung und Verbrühung, Augenverletzung, Ohrenverletzung, Nasenbluten, Desinfektion, Wundverbände für verschiedene Zwecke: Abdeckung, Blutstillung, Wundheilung und Fixation. Weiterhin wurden die Notrufnummern, Absicherung der Unfallstelle, Bergung, Rettung aus Gefahrenzone und Tragegriffe wiederholt.

Betriebsinhaber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Arbeit bei der Gesundheit“ verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und zu beschäftigen. Bei mehr als 20 Mitarbeitern reicht ein Ersthelfer im Unternehmen nicht mehr aus. Die vorgeschriebene Zahl erhöht sich dann je nach Branche unterschiedlich. „Jeder von uns kann täglich in eine Notsituation kommen und Hilfe benötigen oder zum Ersthelfer werden. Richtig helfen können, das ist ein gutes Gefühl. Deshalb sollten Unternehmen, selbst wenn sie weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigen, mehr als einen zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden lassen. So ist gewährleistet, dass selbst bei Krankheit, Urlaub oder Außeneinsätzen die Vorgaben erfüllt bleiben. In manchen Unternehmen sind neben Ersthelfern auch Brandschutzbeauftragte verpflichtend“, unterstreicht Kai Bremmer, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Die Kreishandwerkerschaft in Korbach gibt unter Telefon (05631) 9535-100 Auskünfte zu Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Schulungen im Betrieb.

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