Region Kellerwald-Edersee: Neue Förderperiode und neue Projekte

Bad Wildungen(pm). Die Region Kellerwald-Edersee ist zum 1. Januar 2023 erneut ins LEADER-Programm der Europäischen Union und des Landes Hessen aufgenommen worden. Damit stehen dann wieder Fördermittel für öffentliche und private Projekte zur Verfügung. Sobald die Förderrichtlinie, die im Entwurf vorliegt, in Kraft getreten ist, kann bewilligt werden. Das wird voraussichtlich im April der Fall sein. Da die Vorbereitung von Projekten einige Zeit in Anspruch nimmt, macht es für Projektträger Sinn, sich rechtzeitig mit der Materie zu beschäftigen. Das Regionalmanagement stellt Informationen zur Projektförderung bereit, die von der Webseite des Vereins heruntergeladen werden können. Darunter „Grundsatzinformationen zur LEADER-Förderung“, Antworten auf „Häufige Fragen“ und das Formblatt „Projektbeschreibung“. Projekte, die gefördert werden sollen, müssen der Richtlinie entsprechen und sich zudem aus der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 ableiten. Auch diese steht auf der Website des Vereins zum Download bereit https://www.kellerwaldverein.de. „Die Region hat ein Planungskontingent von 4,5 Millionen € für den Zeitraum 2023-2027 erhalten,“ erläutert Regionalmanagerin Lisa Küpper.

Der Vorstand des Vereins, das LEADER-Entscheidungsgremium, wählt unten den eingebrachten Projekten die Vorhaben aus, die gefördert werden sollen.
Erst wenn ein Vorhaben priorisiert wurde, kann der formale Förderantrag gestellt werden. Auch hierbei gibt es Neuerungen: das Antragsverfahren wird auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Folgende Bereiche können künftig gefördert werden:
• Ländliche Infrastruktureinrichtungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse: Hierzu zählen die Entwicklung von bedarfsorientierten regionalen Wohnkonzepten sowie Dienstleistungen und Investitionen in klimafreundliche Mobilität.
• Lokale Basisdienstleistungen und Vorhaben der Daseinsvorsorge: Hierzu zählen Investitionen in die Bereiche Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur.
• Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (bis 10 MA): Hierzu zählen Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität.
• Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinunternehmen (bis 49 MA) des Gastgewerbes: Hierzu zählen Kleinunternehmen aus dem gastronomischen Bereich, die Speisen und Getränke ausgeben.
• Landtouristischen Entwicklung und Naherholung: Hierzu gehören Investitionen in die tourismusnahe Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verbesserung der Servicequalität.
• Vorhaben der Bioökonomie und des nachhaltigen Konsumverhaltens: Hierzu zählen nichtinvestive Maßnahmen, die zur Stärkung eines nachhaltigen zukunftsfähigen Wirtschaftssystems beitragen (Information, Vernetzung).
• Regionalbudget: Mit dem Regionalbudget werden Kleinstmaßnahmen in Trägerschaft von eingetragenen Vereinen, Verbänden, Kommunen und nichtkommunalen öffentlichen Trägern angesprochen.

In der ersten Vorstandssitzung im neuen Jahr wurde über zwei Startprojekte beraten, die gefördert werden sollen:
• Die Stadt Bad Wildungen möchte einen Skatepark mit Calisthenics-Bereich in Bad Wildungen realisieren. Die Anlage wurde von einem Fachbüro entwickelt. Ausgangspunkt waren jedoch die Ideen von Jugendlichen der Stadt. Die Vorstellungen des örtlichen Jugendforums wurden daher bei der Planung berücksichtigt. Die Anlage, die an der Odershäuser Straße realisiert werden wird, wird allen Jugendlichen offenstehen.

• Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee plant eine Machbarkeitsuntersuchung mit Praxisbezug zum Thema Car-Sharing in der Region Kellerwald-Edersee. Neben Analysen der Pendlerströme und Workshops ist ein dreimonatiges „Reallabor“ geplant, bei dem zwei bis drei Fahrzeuge zum Einsatz kommen sollen. So können Interessierte das Car-Sharing selbst ausprobieren.

Im Dezember konnte noch ein Lehrgang zur Schulung von 20 zertifizierten Natur- und Landschaftsführer bewilligt werden, der in Trägerschaft des Naturparks Kellerwald-Edersee durchgeführt wird. Im Anschluss an die Sitzung stellte Festival-Initiatorin und Vorstandsmitglied Christiane Kohl den „Literarischen Frühling in der Heimat der Brüder Grimm“ vor, ein Festival, das seit 10 Jahren existiert, und aufgrund seiner Bedeutung zu einem wichtigen Alleinstellungsmerkmal für die Region wurde.


Im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie wurden Leuchtturmprojekte für die Region entwickelt.
„Sie repräsentieren Erfolg versprechende Entwicklungschancen der Region und haben eine herausgehobene Bedeutung für die Regionalentwicklung“, ergänzt der Vorsitzende des Vereins, Ralf Gutheil. „Sie lassen Anstoßwirkungen für weitere Projekte und entsprechende Synergien erwarten“.
1.: „Attraktiv für zukünftige Generationen“
• Einrichtung Jugendparlament
• Skatepark Bad Wildungen (Startprojekt)
• Musikschulbus
• Patenschaftsnetzwerk Alt hilft Jung

2.: „Bauen und Wohnen – Innenentwicklung“
• Siedlungsmanagement / Innenentwicklung
• Gemeinschaftliches Wohnprojekt für Jung und Alt
• Machbarkeitsstudie – Wohnen für Singles

3.: „Neues Leben und Arbeiten Kellerwald-Edersee“
• Betriebskinderkarten
• Machbarkeitsuntersuchung (Etablierung) Coworking-Spaces (Startprojekt)
• Arbeitgebermarketing für Betriebe aus Sicht der Jugend
• Aufsuchende Digitalisierungsberatung für Kleinst- und Kleinbetriebe

4.: „Rad- und Wanderregion Kellerwald-Edersee“
• Wanderinfrastrukturen – Konzepterstellung und Umsetzung
• Einkehrangebote mit Hüttencharakter
• Qualitätsoffensive Radfahren
• Qualifizierung von Betrieben am „Greentrail“ im LK Wa-Fkbg

5.: „Wissenstransfer im Themenfeld Bioökonomie“
• Ausbildung von zertifizierten Natur- und Landschaftsführern
• Offene Wirtschafts- und Selbstversorgungsgärten
• Etablierung Naturpark- / Klima- / Umweltmobil
• Einrichtung eines Infopoints zur nachhaltigen Fischerei am Edersee

Handlungsfelder und Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027: Maßnahmen aus diesen Schwerpunkten sollen aus LEADER gefördert werden. Die LES steht auf der Website des Vereins zum Download bereit.
Handlungsfeld 1: Daseinsvorsorge
• Miteinander von Stadt und Land
• Lebenslang lernen
• Unsere regionale Kultur = Kultur für Alle
• Nachhaltige Orte des Lebens
• Neue Mobilität und alte Mobilität neu gedacht
• Regional und gut versorgt

Handlungsfeld 2: Wirtschaftliche Entwicklung
• Wirtschaften mit guten Rahmenbedingungen
• Regionale Potentiale ausschöpfen
• Vernetzt zum Ziel
• Gute Arbeit – gutes Leben

Handlungsfeld 3: Tourismus und Naherholung
• Infrastruktur und Angebot schaffen
• Erholungsräume und Angebote neu (digital) denken
• Regionales Profil weiter schärfen
• Kommunizieren und gemeinsam handeln

Handlungsfeld 4: Bioökonomie
• Sensibilisierung und Aktivierung
• Netzwerke und beständige regionale Wertschöpfung
• Nachhaltige Landwirtschaft
• Erneuerbare Energien und Klimaschutz

Häufige Fragen

Wer kann einen Förderantrag stellen?
Städte, Kommunen, Zweckverbände, Unternehmen, eingetragene Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Es gibt unterschiedliche Förderungen je nach Projektträger und Art des Projektes. Daher ist es sinnvoll, direkt in der Geschäftsstelle nachzufragen.
Was ist die förderfähige Summe?
Eine Reihe von Positionen eines Kostenvoranschlags sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Grundstücksnebenkosten, Ausstattungsgegenstände, wie Möbel und Geräte unter 410,- € etc. Bei der Prüfung des Förderantrags wird die förderfähige Summe von der Bewilligungsstelle festgelegt. Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise Zinsen und sonstige Finanzierungskosten sowie die Mehrwertsteuer.
Gibt es eine Bagatellgrenze?
Ja, sie liegt bei investiven Projekten bei 10.000 Euro und bei nicht-investiven Projekten bei 1.500 Euro.
Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?
Sie dürfen erst beginnen, wenn Ihr Förderantrag von den Landkreisen bewilligt wurde. Starten sie vorher, verlieren Sie Ihren Zuschuss. Sie dürfen im Vorfeld Kostenvoranschläge einholen, um Ihr Projekt zu planen. Die Beauftragung eines Unternehmens gilt allerdings als Projektstart.
Wie aufwändig ist es einen LEADER-Förderantrag zu stellen?
Das kommt ganz darauf an, wer der Antragsteller ist und um welches Projekt es sich handelt. Diese Liste zeigt, welche Anlagen zu einem Förderantrag möglich sein können:
• Bei kommunalen Projekten: Gemeinde/Magistratsbeschlüsse, genehmigter kommunaler Haushalt
• Benötigte Genehmigungen (Baugenehmigungen, Denkmalschutz, etc.)
• Leistungsverzeichnisse, Angebote
• Pläne, Skizzen
• Miet- oder Nutzungsverträge
• Businesspläne (Projektbeschreibung, Qualifikation, Wirtschaftlichkeit)
• Ausnahmegenehmigung oder eine Befreiungsgenehmigung nach dem Gebäudeenergieeinsparungsgesetz (GEG)
• Formblatt zur Bevollmächtigung eines Dritten
• Erklärung zur Beschäftigtenstruktur (Unternehmen)
• Erklärung von Unternehmen zu „De-minimis“-Beihilfen
• Nachweis, ob für das beantragte Vorhaben bzw. für das Objekt öffentliche Mittel beantragt oder schon gewährt sind
• Bei Unternehmen und Existenzgründungen: ggfls. Nachweis, welche zusätzlichen Stellen geschaffen werden
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Sie erhalten von den jeweils zuständigen Landkreisen den Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie ihn sorgfältig durch. Darin sind unter anderem Termine genannt, zu denen Sie entweder einen Teilzuschuss oder den kompletten Zuschuss abrechnen müssen. Zunächst müssen Sie in Vorleistung gehen und alle angefallenen förderfähigen Rechnungen bezahlen. Den Zuschuss erhalten Sie, nachdem Sie den Antrag auf Bewilligung der Zahlung und Verwendungsnachweis bei den Landkreisen gestellt haben. Das Formular ist auf der Website der Landkreise zu finden. Neben dem Antrag sind die Originalrechnungen und Kontobelege einzureichen. Sie können in dem Verwendungsnachweis nur Positionen abrechnen, die auch in Ihrem Zuwendungsbescheid aufgeführt sind. Deshalb ist die genaue Projektplanung die beste Voraussetzung dafür, dass Sie auch Ihre Kosten im Nachhinein gut abrechnen können
Wann fließt das Geld?
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird Ihre Maßnahme vor Ort durch die Landkreise abgenommen. Ist alles ok und sind die Unterlagen vollständig, kann der Zuschuss kurzfristig ausgezahlt werden.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.