Bad Wildungen(pm). Auf Grund der aktuellen Wetterlage weist das Ordnungsamt auf die Bürgerpflicht des Winterdienstes in Bad Wildungen hin. Auf den Gehwegen öffentlicher Straßen sind Reinigung und Winterdienst Aufgabe der Anlieger. Jeder Hausbesitzer hat diese Verpflichtung auf dem Abschnitt, der vor seiner Grundstücksfront verläuft. Diese sehr leicht verständliche Regel kann nicht für Straßen gelten, in denen nur auf einer Seite ein Gehweg angelegt ist. Durch ihre Straßenreinigungssatzung will die Stadt Bad Wildungen die Anforderungen an Hausbesitzer mit einer differenzierten Vorschrift gleichmäßig verteilen. In Straßen mit nur einem Gehweg sind die Anlieger beider Straßenseiten darum abwechselnd verpflichtet. In Kalenderjahren mit ungerader Endziffer (also 2023, 2025, usw.) müssen die Besitzer der am Gehweg liegenden Grundstücke zum Besen greifen, in „geraden Jahren“ (also 2024, 2026, usw.) die gegenüberliegenden Grundstücksbesitzer. Die Verpflichtung besteht jeweils täglich von 7 Uhr bis 20 Uhr.
Winterdienst in Bad Wildungen
