Sanierungen kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden gefördert

Landkreis Waldeck-Frankenberg(pm). Die heimische Landtagsabgeordnete Dr. Daniela Sommer ruft Städte und Gemeinden dazu auf, Anträge für Sanierungsmaßnahmen an Sport- und Begegnungsstätten einzureichen. „Sport- und Begegnungsstätten spielen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in Kommunen und in den Nachbarschaften eine wichtige Rolle. Vielerorts gibt es jedoch seit Jahren bei kommunalen Einrichtungen wie Sportstätten und Schwimmbädern einen massiven Sanierungsstau. Kommunen können die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht aus eigener Kraft durchführen. Das Förderprogramm ermöglicht jetzt Unterstützung. Die gilt es zu nutzen, um auch in Waldeck-Frankenberg entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können“, sagt die heimische Abgeordnete Dr. Daniela Sommer.


Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt das neu gegründete Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ab sofort Kommunen erneut, Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung anzugehen. Möglich wird dies durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages: Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) stehen Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesprogramm SJK leistet nicht nur einen Beitrag für Sport, gesellschaftliches Engagement und das soziale Miteinander, sondern auch für den Klimaschutz. Alle durch den KTF finanzierten Projekte müssen eine hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel vorweisen. Das Förderprogramm ergänzt die stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen des BMWSB.


Wer darf einen Antrag stellen? (Zuwendungsempfänger):
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.
Was wird gefördert? (Gegenstand der Förderung):
Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Dies sind beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Der Förder-Schwerpunkt liegt bei Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Ausgenommen hiervon sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen wie Sanitäranlagen oder Umkleiden. Alle Projekte müssen Klimaschutzstandards erfüllen. Details werden im Projektaufruf geregelt. Die Projekte müssen zudem langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.


Wie hoch ist die Förderung? (Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, förderfähige Kosten, Beteiligungsformen):
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden.
Link zu weiterführenden Informationen:
https://www.bbsr.bund.de/sjk2022
Für Fragen rund um das Bundesprogramm SJK:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Telefonnummer: 030 / 25 76 79 – 440 (ab 1. August 2022)
E-Mail: SJK2022@pd-g.de.

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