Schulung zur Abgasuntersuchung Kraftrad in Korbach

Korbach(pm). Am vergangenen Freitag fand die Schulung Abgasuntersuchung Kraftrad (AUK) in der Kfz-Werkstatt des Berufsbildungszentrums Korbach der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg statt. Über 15 Jahre zählt die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) zur periodisch technischen Fahrzeugüberwachung in Deutschland. In der Zwischenzeit wurden die entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an das Abgasverhalten von Krafträdern weiterentwickelt. Zum 01.06.2015 erfolgte eine weitere Anpassung der AUK-Vorschriften, mit der eine programmgesteuerte Bedienerführung für die zwei vorgeschriebenen Prüfverfahren (Kraftrad mit Fremdzündungsmotor ohne Kat/mit U-Kat beziehungsweise Fremdzündungsmotor und G-Kat) festgeschrieben wurde. Alle Änderungen sind im AUK-Schulungskonzept der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg berücksichtigt.

Die Untersuchungspflicht bezieht sich auf zulassungspflichtige Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das heißt, alle Krafträder und Fahrzeuge der Klasse L (zwei-, drei und leichte vierrädrige Fahrzeuge), die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen und seit dem 1. Januar 1989 erstmalig zugelassen sind, unterliegen dieser Untersuchungspflicht. Zielgruppe des AUK-Lehrganges sind Kfz-Meister, die als verantwortliche Person bzw. Kfz-Gesellen, die als Fachkraft zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Krafträdern (AUK) nach StVZO Anlage VIIIc von der Kfz-Innung anerkannt werden wollen.

Marco Böhmecke, Ausbilder im Berufsförderungswerk des Handwerks gGmbH, nahm von allen Teilnehmern am Ende der Schulung den schriftlichen Test ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Aushändigung des Schulungsnachweises gemäß den Vorgaben von der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) in Bonn. Alle Kfz-Fachbetriebe für Zweiräder müssen diese obligatorische Schulung alle drei Jahre wiederholen, um die AUK Prüfung in ihren Betrieben durchführen zu dürfen. Interessierte Betriebe erhalten bei der Kreishandwerkerschaft unter Telefon: (05631) 9535-100 oder E-Mail: info@khkb.de Auskunft über die AUK-Schulungen.

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