Nach dem Tornado: Kreisverwaltung Paderborn fördert Wiederaufbau von Grünanlagen

Kreis Paderborn (krpb). Der Tornado, der im Mai durch Paderborn wütete, hat Gebäude, Einrichtungen zerstört bzw. stark beschädigt, viele Bäume zum Umstürzen gebracht, kurzum hat er im betroffenen Gebiet ein Bild der Zerstörung hinterlassen. In Mitleidenschaft gezogen wurden vor allem Grünanlagen wie das Paderquellgebiet, der Riemeke-Park und auch der Geißelsche Garten. Der Kreis Paderborn unter Führung von Landrat Christoph Rüther hat sich daher dazu entschieden, den Wiederaufbau der betroffenen Grünanlagen mit 250.000 Euro zu fördern. „Der Tornado hat die grüne Lunge Paderborns zum Teil zerstört. Der Kreis Paderborn wird hier dazu beitragen, diese zentralen Erholungsgebiete wiederaufzubauen“, erklärt Landrat Christoph Rüther. Die Mittel stammen aus den sogenannten Ersatzgeldern. Dieses Geld erhält der Kreis, wenn bei Bauvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden. Es wird durch die untere Naturschutzbehörde zweckgebunden in Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im gesamten Kreisgebiet reinvestiert.

„Diese Naturgewalt hat Paderborn in einen Schockzustand versetzt und das Stadtbild nachhaltig zerstört. Als Kreis Paderborn ist es unsere Aufgabe, hier der Stadt Paderborn unterstützend zur Seite zu stehen“, so Landrat Christoph Rüther weiter. Das Geld werde in Absprache mit der Stadt in den Wiederaufbau der innenstädtischen Grünflächen investiert. Über die Details stimmen sich Kreis und Stadt zeitnah ab. „Schon jetzt möchte ich mich von ganzem Herzen bei Landrat Christoph Rüther und dem Kreis Paderborn für die große Unterstützung bedanken. Die Hilfsbereitschaft, die uns seit dem verheerenden Tornado von allen Seiten erreicht, berührt mich sehr. Die Stadt und der gesamte Kreis Paderborn stehen fest zusammen“, so Bürgermeister Michael Dreier.

Eingriffe in Natur und Landschaft

Als „Eingriffe“ in Natur und Landschaft werden Vorhaben bezeichnet, die den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Dazu zählen der Bau von Straßen, Gebäuden, Windkraftanlagen, Ausbau von Gewässern, Verlegung von Leitungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen etc. Um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts dauerhaft zu gewährleisten, müssen Eingriffe in dieses komplexe System ausgeglichen werden. Die sogenannte „Eingriffsregelung“ regelt diese Kompensation. Die Eingriffe in die Natur und Landschaft sind durch verschiedene Maßnahmen auszugleichen, wie zum Beispiel das Anlegen von Hecken und Streuobstwiesen, Renaturierung von Gewässern und Entsiegelung von befestigten Flächen. Für Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden.

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