Ende der Testverordnung zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortlich

Korbach(pm). Das Ende der Testverordnung zum 31. März ist nach Ansicht des Ersten Kreisbeigeordneten und Gesundheitsdezernenten Karl Frese unverantwortlich und sollte sofort zurückgenommen werden. „In einer Zeit, in der wir tagtäglich Rekordzahlen bei den Corona-Neuinfektionen registrieren müssen, ist dieser Schritt rational nicht mehr nachzuvollziehen“, so Frese. „Das Resultat wird eine chaotische Situation sein, die wir in keinem Fall gebrauchen können“. In Waldeck-Frankenberg hat das bevorstehende Außerkrafttreten der Testverordnung bereits Konsequenzen nach sich gezogen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Mietvertrag für das Testzentrum im Korbacher Industriegebiet bereits gekündigt und ihre die Testungen eingestellt. Es bleiben nach Stand der Dinge nur noch die niedergelassenen Ärzte, um die PCR-Tests durchzuführen, die u.a. auch über die Dauer einer Isolation oder Quarantäne im Zusammenhang mit eine Corona-Erkrankung entscheiden. Das kann aber nach Ansicht des Gesundheitsdezernenten nicht funktionieren.


„Immer wieder ist vor einer Überlastung des Gesundheitssystems im Zusammenhang mit der Pandemie gewarnt worden; nun führt man ein solches Überlastungsszenario geradezu fahrlässig herbei“, befürchtet Frese. „Die niedergelassenen Ärzte können den Bedarf an PCR-Testungen nicht auffangen, denn auch diese Praxen sind nach 2 Jahren Pandemie bereits an der Grenze des Zumutbaren angekommen“.
Der Erste Kreisbeigeordnete hat sich mit der Problematik an den Hessischen Landkreistag gewandt und hofft, dass der kommunale Spitzenverband in einer länderübergreifenden konzertierten Aktion noch einmal ein Verlängerung des Testverordnung bewirken kann. An die KV appellierte er, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, sondern die Option einer schnellen Wiederinbetriebnahme des Testzentrums offenzuhalten.

Impfpflicht – Frist für Meldungen läuft am 31. März ab
Für das Personal von Einrichtung im medizinischen, pflegerischen sowie im Rehabereich gilt seit dem 16. März eine Impflicht, das heißt, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen in Waldeck-Frankenberg müssen deshalb dem Landkreis eine Rückmeldung geben, ob die Beschäftigten tatsächlich immunisiert sind. Dafür hat der Kreis eine Online-Plattform eingerichtet. Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl Frese erinnert daran, dass die Frist für die Meldungen am 31. März endet. „Ich empfehle daher den Leitungen dieser Einrichtungen, den Status ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzufragen und die notwendigen Informationen weiterzuleiten“, so Frese. Unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen wurde ein datenschutzkonformes Anmeldeformular hinterlegt. Dieses müsse auch dann ausgefüllt werden, wenn alle Mitarbeiter geimpft seien. Im Übrigen sei die Meldung über dieses Portal der einzig mögliche Weg, eine Meldung per Brief, eMail oder Fax sei nicht möglich. Nach Ablauf der Frist werde das Gesundheitsamt die eingegangenen Meldungen auswerten und priorisieren und ggf. weitere angemessene Schritte einleiten, z.B. eine Beratung der jeweiligen Einrichtungen das weitere Prozedere betreffend. „Es wird kein sofortiges Berufsverbot für ungeimpfte Kräfte geben“, stellte der Erste Kreisbeigeordnete klar. „Aber wir müssen dann stufenweise entscheiden, welche Konsequenzen zu ziehen sind“. Für Fragen rund um das Meldeverfahren hat der Landkreis auf der bereits erwähnten Internetseite auch eine Fülle an Informationen zusammengestellt. U.a. kann man dort nachprüfen, welche Einrichtungen von der Meldepflicht betroffen sind und für welche eventuell eine Befreiung gilt. Wer zur Meldung verpflichtet sei, sollte nach Einschätzung des Ersten Kreisbeigeordneten auf die Einhaltung der Frist achten. Dies habe absolute Priorität.

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