Impfpflicht: Einrichtungen müssen Informationen an den Landkreis melden

Korbach(pm). Seit dem 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das bedeutet, dass dort beschäftigte Mitarbeitende verpflichtet sind, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Einrichtungsleitungen in Waldeck-Frankenberg müssen dem Landkreis bis spätestens Ende März melden, ob alle Beschäftigten immunisiert sind. Dazu wurde eine Online-Plattform eingerichtet. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde vom Bund beschlossen – und gilt für alle Personen, die beispielsweise unter anderem in Kliniken, Praxen, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Rettungsdiensten, Alten- und Pflegeheimen und vielen weiteren medizinischen Einrichtungen tätig sind, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise, wenn Personen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Alle anderen müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen können, dass sie als vollständig gegen das Coronavirus geimpft gelten.

Digitale Meldung an den Landkreis
Die Leitungen der Einrichtungen sind demnach verpflichtet, diese Informationen von ihren Mitarbeitenden abzufragen – und entsprechend dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises zu melden. Unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen wurde dafür ein datenschutzkonformer digitaler Anmeldungsprozess hinterlegt. Dieser muss auch dann von den Einrichtungsleitungen ausgefüllt werden, wenn alle Mitarbeitenden geimpft sind. Die Übertragung der Daten kann nur so stattfinden – nicht aber per E-Mail, postalisch oder per Fax.

Häufig gestellte Fragen online gelistet
Für welche Einrichtungen gilt die Impfpflicht? Wer ist unter welchen Umständen befreit? Welche Daten müssen wie übermittelt werden und wie sollen Selbstständige der Nachweispflicht nachkommen? Da sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Detailfragen ergeben, hat der Landkreis zu diesem Thema auf seiner Webseite unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen alle häufig gestellten Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, in einem kleinen Fragenkatalog beantwortet. Rückfragen zum Thema können aber auch über die Corona-Hotline unter Tel. 05631 – 954 555 gestellt werden. Da die Hotline stark nachgefragt ist, kann es hier aber zu Wartezeiten kommen. Alle Informationen zum Thema sind daher auch auf der Webseite des Landkreises zum Nachlesen hinterlegt.

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